Hartz IV – Armut per Gesetz?

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REGELSÄTZE & ARMUTSSTATISTIK

08.02.2018

Als statistische Armutsrisikogrenze gilt in der EU offiziell ein Schwellenwert von 60% des durchschnittlichen Median-Einkommens, was allerdings erst mit großer zeitlicher Verzögerung zu ermitteln ist; hier die aktuellen Werte für 2017 (Quelle: Wikipedia):

So unterschiedlich diese Messlatten auch sind, sie alle zeigen im Zeitverlauf klar eine zunehmende Armutsrisikoquote, wie die Bundesregierung im 5. Armuts- und Reichtumsbericht auch einräumt. (Übrigens belegt der WSI Verteilungsmonitor, dass speziell Migrant/innen häufiger von Armut bedroht sind als der Rest der Bevölkerung.) Man kann daraus die statistische „Armutslücke“ der neuen Hartz-IV-Regelsätze abschätzen, hier zurückhaltend und alles andere als „alarmistisch“ errechnet auf Basis des nach Haushaltstyp differenzierten Mikrozensus. Diese Berechnungsweise folgt der DGB-Stellungnahme zum erwähnten Armuts- und Reichtumsbericht.

Da die Regelsätze jedoch auf der EVS basieren, allerdings mit vielen willkürlichen Streichungen, hätten wir durchaus auch von höheren Werten ausgehen und somit eine größere Bedarfsunterdeckung belegen können. Daher lässt sich unserer Berechnung
nicht entgegenhalten, es handle sich ja nur um das Risiko, arm zu werden, gar nicht um die Zwangslage, tatsächlich arm zu sein.

Die Hartz IV-Regelsätze alleine reichen also nicht aus, dem Armutsrisiko zu entgehen! Nur Mehrbedarfe schließen ggf. die „Armutslücke“, und auch das nur in besonders günstigen Fällen: Lediglich Alleinerziehende, und auch die nur solange das Kind nicht zur Schule geht, sind im Alg II-Bezug nicht gleich armutsgefährdet.

Am größten ist die Lücke zwischen Alg II und Armutsgrenze bei Alleinstehenden. Das gilt übrigens genauso für die Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Zum Vergleich wurde in der letzten Spalte dargestellt, was bei einer
alternativen (besseren) Bemessung der Regelsätze herausgekommen wäre, gemäß der Becker-Tobsch-Methodik BTM, siehe A-Info Nr. 181 u.
Bei diesem Modell kämen am Ende noch weitere Mehrbedarfe hinzu, denn grundsätzlich können pauschalierte Regelsätze natürlich nicht in jedem Einzelfall Armut wirksam verhindern. (aus A-Info 184)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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