Hartz IV: Wird das Einkommen der Kinder angerechnet

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Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft: Wird das Einkommen meiner Kinder angerechnet?

18.12.2017

Immer wieder kommt es zum Streit mit dem Jobcenter, wenn es um die Kinder von Hartz 4-Empfängern geht. Die Frage: Müssen die Kinder mit ihrem Einkommen für die Eltern zahlen? Die schnelle Antwort: Nein, das müssen sie nicht.

In einem aktuellen Fall sah das Jobcenter dies jedoch anders. Einem alleinerziehenden Vater von vier Kindern wurde ein Teil des Gehalts seines Sohnes als Einkommen angerechnet. Somit zwang das Jobcenter den Sohn, für seinen Vater aufzukommen. Doch genau das sieht das Gesetz eben nicht vor. Denn wie sollen sich Kinder sonst jemals aus den Fängen von Hartz 4 befreien?

Jobcenter versteht die Hartz 4-Gesetze anscheinend nicht
Ein Blick in das SGB II klärt auf. Dort steht, dass Kinder von Hartz 4-Empfängern nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Bedarf selbst decken können. Im Beispielfall hätte der Sohn also nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt. Sein Einkommen darf dem Vater dann natürlich auch nicht angerechnet werden. Die Kinder werden eindeutig vom Gesetzgeber geschützt: Kann ein Kind seinen Bedarf nicht selbst decken, müssen die Eltern aufkommen. Kann ein Kind seinen Bedarf decken, muss es aber eben nicht für die Eltern draufzahlen, um das Jobcenter zu entlasten.

Kindergeld = Elterngeld?
Nur beim Kindergeld gibt es eine andere Regelung. Wenn dein Kind nämlich genug verdient, um seinen Bedarf selbst zu decken, dann darf das Kindergeld bei dir angerechnet werden.

Kinder haften also nicht für ihre Eltern. Kann dein Kind seinen Bedarf selbst decken, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Das Kind muss seine Eltern also nicht unterstützen. Lediglich das Kindergeld wird den Eltern in diesem Fall angerechnet.

Wenn du unsicher bist, ob das Jobcenter beim Kindergeld richtig vorgeht, lass deinen Hartz 4-Bescheid hier kostenlos überprüfen.

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