Graumkeiten gegen Rentner: Was geschah weiter?

Lesedauer 2 Minuten

Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner. Wie ging es weiter?

01.08.2017

Wie berichteten über die Graumsamkeiten der Behörden gegen einen schwerbehinderten Rentner. Viele fragten sich, wie es weiter ging. Hier nun der Bericht: Natürlich wurde dem fehlerhaften Gutachten der Frau Dr. Z. widersprochen, ignoriert vom Sozialamt Nürnberg und dieses leitete stattdessen umgehend eine Kostensenkung der KdU ein und strich auch die Pflegeleistungen der Hilfe zur Pflege.

Parallel waren aber zwei weitere Verfahren vor dem SG Nürnberg. Im einen Fall ging es um die Erhöhung des GdB von 50 auf 70. Im anderen um die Feststellung der nötigen Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung. In beiden Fällen wurden umfangreiche Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, die alle beide die Aussagen von Herrn Müller jeweilig bestätigten. Das Gutachten Z. Wurde hier völlig ignoriert.

Nun lagen neben Attesten, Krankenhausberichten auch zwei neue Gerichtsgutachten vor, mittels derer die Entscheidung des Sozialamts angegriffen werden konnte. Das Amt ignorierte aber weiterhin und griff ausschließlich auf das für sie günstige Gutachten Dr. Z. zurück.

Mittlerweile war es bereits zur KdU Kürzung gekommen. Dank der Caritas Nürnberg konnte eine Spende aufgetan werden, die einen Teil der Mietkosten abdeckte, dann gab es eine Nachzahlung der Pflegeversicherung, so dass die Miete für etliche Monate noch gesichert war.

Die ursprüngliche Richterin ignorierte die neuen Informationen ebenso wie die Behörde.

Dann kam es jedoch zu einer unerwarteten Wendung. Ein Richterwechsel fand statt. Der neue Richter ordnete ein neues, umfangreiches Gutachten an. Diese umfasste zwei Tage mit zusammen 11 Stunden Begutachtung. Dieses Mal wurde absolut korrekt gearbeitet und so kam es wie es eigentlich aufgrund der Fakten schon immer hätte kommen müssen: Es wurde festgestellt, dass eine Umzugstauglichkeit weder in den Jahren zuvor, noch aktuell noch in absehbarer Zukunft vorlag, vorliegt oder vorliegen würde.

Die Reaktion des Amts war ein bitterböses Schreiben, das laut Anwalt so brutal und beleidigend formuliert gewesen sei, dass er es Herrn Müller nicht bereit war vorzulegen, um seine Gesundheit nicht zu gefährden. Der Bevollmächtigte Herr Graf hingegen kannte es. Das Amt hat in diesem Zusammenhang auch versucht selbst Arzt zu spielen und sich aus verschiedenen Gutachten und Befunden Fakten herausgepickt, um doch noch irgendwie ihre Sicht zu bestätigen. Glaubwürdig und faktisch relevant war das Machwerk hingegen nicht.

Der Richter ordnete mit sofortiger Wirkung die Weiterzahlung der kompletten KdU bis um Termin der Hauptverhandlung an.

Diese hat nun stattgefunden und der Richter machte dem Sozialamt Nürnberg deutlich, dass der Termin nur mit einer Anerkenntnis durch das Amt enden könne. Es sei weder eine Umzugstauglichkeit vorhanden, noch würde diese in Zukunft vorhanden sein. Es gäbe zwar eine sehr geringe Chance für einen unbestimmten Termin, aber diese spiele für eine Entscheidung keine relevante Rolle. Ein Zwangsumzug könnte lebensgefährliche Folgen haben. Es gibt also keinerlei Befristung.
Mit dieser Anerkenntnis der Klage, aber auch des Gerichtsgutachtens endet nun ein 11 Jahre dauernder Kampf um die Wohnung von Herrn Müller mit einem klaren Sieg. Einem Sieg, den er allerdings mit weiteren Verschlechterungen seiner Gesundheit erkauft hat. Klage SG Nürnberg S 20 SO 8/15

Bild: Gina Sanders-fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...