Geplante Hartz IV-Verschärfungen werden pauschaler

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Einblicke in den geheimen Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die geplanten Hartz IV-Verschärfungen

16.07.2014

Nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollte der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den geplanten Hartz IV-Reformen möglichst lange geheim bleiben. Ein vorzeitiges Offenlegen könnte die Beratungen ungünstig beeinflussen oder gar bevorstehende Maßnahmen der Behörden vereiteln, hieß es in einem Schreiben an den Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé. Einige Details gelangten dennoch jüngst an die Öffentlichkeit, wie die Online-Ausgabe der Zeitung „Junge Welt“.

Schärfere Sanktionsregelungen
Unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit Sommer 2013 über Hartz IV-Reformen. Bereits seit Monaten geistern immer wieder Meldungen zu den vermeintlichen „Rechtsvereinfachungen“ durch die Medien. Demnach handelt es sich aber vielmehr um Verschärfungen wie beispielsweise bei den Sanktionen. Das bestätigt auch der geheime Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der der Zeitung in Teilen vorliegt. Demnach können Pflichtverletzungen zukünftig mit einer 30-prozentigen Leistungskürzung bestraft werden. Bisher war die Höhe der Kürzung abhängig von der Art des Pflichtverstoßes. So wird derzeit ein versäumter Termin beim Jobcenter noch mit einer zehnprozentigen Leistungskürzung bestraft. Zukünftig kann bereits beim ersten Verstoß ein knappes Drittel des Hartz IV-Regelsatzes vom Amt einbehalten werden. Bei einem Alleinlebenden wären das 117,30 von 391 Euro. Lebensmittelgutscheine, die das Jobcenter an Leistungsberechtigte vergeben kann, die aufgrund von Sanktionen nicht mehr genug Geld zum Leben haben, sollen aber der Zeitung zufolge weiterhin eine Kannleistung bleiben.

Ehrenamtliche und Alleinerziehende haben schlechtere Karten
Strengere Regeln sollen ab dem nächsten Jahr auch für Ehrenamtliche mit zusätzlichem Erwerbsjob gelten. Bisher konnten sie zweimal den Freibetrag in Höhe von 100 Euro in Anspruch nehmen. Im Zuge der neuen Hartz IV-Reformen sollen sie zwar weiterhin 200 Euro geltend machen können, jedoch lediglich bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit.

Hartz IV-Bezieher, die umziehen wollen, müssen sich der Zeitung zufolge zukünftig ebenfalls auf neue Hürden einstellen. Wird nicht die Zustimmung vom Amt für den Wechsel in eine teurere Wohnung eingeholt, zahlt das Jobcenter nur die alte, niedrigere Miete – auch bei als „angemessen“ eingestuften Unterkünften. Darüber hinaus soll es restriktivere Mietobergrenzen geben. Derzeit läuft dazu aber noch ein „Forschungsvorhaben“, wie die Zeitung informiert.

Nachteilig werden sich die vermeintlichen „Rechtsvereinfachungen“ auch für getrennt lebende Eltern auswirken. Umgangsberechtigte Hartz IV-Bezieher können die Besuche ihrer Kinder bisher als „temporäre Bedarfsgemeinschaften“ anrechnen lassen. Dies soll zukünftig aber nur noch möglich sein, wenn nachweislich keine interne Einigung mit dem Partner möglich war. Dem Partner, bei dem das Kind lebt, sollen im Gegenzug die anteiligen Hartz IV-Leistungen abgezogen werden, sofern dieser auch im Leistungsbezug steht. Da es gleichzeitig keine Bescheide für diese Regelungen mehr geben soll, haben Betroffene dann auch keine Möglichkeit, dagegen zu klagen.

Verwaltungspraxis der Jobcenter soll vereinheitlicht werden
Rückforderungen von überzahlten Beträgen müssen zukünftig in monatlichen Raten in Höhe von 30 Prozent des Regelsatzes an das Jobcenter zurückgezahlt werden. Bisher waren es zehn Prozent. Gleichzeitig sollen alle Familienmitglieder stärker in die Mithaftung genommen werden.

Generell soll die Verwaltungspraxis der Jobcenter vereinheitlicht werden. Dadurch wolle man „verhindern, dass einzelne Grundsicherungsträger nach höchstrichterlichen Urteilen entgegen der Praxis rückwirkend massenhaft Leistungen verrechnen müssen“, zitiert die Zeitung aus dem Bericht der Arbeitsgruppe.

Darüber hinaus sind weitere Verschärfungen geplant, über die jedoch noch beraten wird. Als positiv kann dagegen der verlängerte Leistungsbewilligungszeitraum genannt werden, der von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt werden soll. Zudem soll der Pfändungsschutz auf Hartz IV-Leistungen wieder eingeführt werden. (ag)

Bild: Gerd Altmann, Pixelio

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