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Frührente nur noch auf Hartz-IV Niveau?

Prof. Wolfram Richter: Nur nach 45 Berufsjahren soll eine Rente ausbezahlt werden. Alle anderen sollen von Hartz IV leben.

Der Erfinder des Gesundheitsfonds Wolfram Richter schlägt eine unfassbare Rentenreform vor: Frührentner die "gesund" sind, sollen länger arbeiten oder nur noch Rentenleistungen auf Hartz IV Niveau erhalten

Die Wirtschafts- und Finanzkrise zieht seine ersten Kreise. Es melden sich die ersten "renomierten" Finanzexperten, die Vorschläge für einen zukünftigen Sozialabbau unterbreiten. Der Erfinder des Gesundheitsfonds Prof. Wolfram Richter schlägt vor Frührentner, die noch arbeitsfähig und gesund seien deutlich länger arbeiten zu lassen oder mit einer Rente auf dem Niveau des Arbeitslosengeld II Regelsatzes abzuspeisen. Richter ist nicht irgendwer, sondern Beirat des Bundesfinanzministeriums der derzeitigen Bundesregierung.

Richter möchte die "starre Altersgrenze", die derzeit bei 65 Lebensjahre liegt und ab 2013 schrittweise auf 67 Jahre sich steigert soll, abschaffen. An Stelle der Altersgrenze soll festgelegt werden, ab wieviel Berufsjahren eine Altersrente beginnt. So könnten beispielsweise Lehrer erst ab dem 70 Lebensjahr in Rente gehen, wenn teilweise die Ausbildungsjahre angerechnet werden. Handwerker, die seit dem 16 Lebensjahr arbeiten, könnten jedoch ab dem 61 Lebensjahr in Rente gehen. Vorraussetzung dafür ist, dass man zwischenzeitlich nicht arbeitslos war. Doch in den heutigen Zeiten gibt es kaum noch eine lebenslange Vollbeschäftigung. Nur die wenigsten würden unter diesen Vorraussetzungen eine Altersrente erhalten.

Wer also "vorzeitig" in den wohlverdienten Ruhestand gehen will, soll perspektivisch noch noch eine Grundsicherung auf Niveau von Hartz-IV erhalten, unabhängig wieviel Jahre man in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Der Finanzexperte ist der Meinung, dass bei einer wachsenden Lebenserwartung auch das Rentenalter deutlich angehoben werden sollte. Aus diesem Grund sollten auch die Berufsjahre angehoben werden. Richter begründet seine Vorschläge mit der Haushaltssituation des Staates. Wer vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden will, "würde genauso behandelt wie jeder andere, der nicht arbeitet", so der Finanzexperte Richter. "Angesichts der Haushaltsentwicklung und unserer Verantwortung gegenüber der nachkommenden Generationen werden wir um solche unangenehmen Entscheidungen nicht herumkommen."

Wer also nicht die vollen 45 Berufsjahre tätig war, soll nur noch den Hartz IV Regelsatz erhalten. Man kann behaupten, dass wäre eine staatlich verordnete Massenverarmung. Ob eine künftige Bundesregierung solche Vorschläge mit einfließen lässt, ist zwar ungewiss, jedoch angesichts der hohen Staatsverschuldung nicht ausgeschlossen. Die Zeche der Banken sollen Rentner, Hartz IV Bezieher und prekär Beschäftigte begleichen. (23.09.2009)

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