FDP Parteitag: Bald pauschale Hartz IV Wohnkosten?

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FDP Parteitag in Köln: Die Partei will in der Koalition pauschale Wohnkosten für ALG II Bezieher durchsetzen.

(25.04.2010) Am heutigen Sonntag endet der FDP Parteitag in Köln. Einen Beschluss fasste die FDP auch zu den Hartz IV Wohnkosten. Dabei sollen nach dem Willen der FDP zukünftig nur noch pauschalisierte Wohnkosten mit einem Festbetrag für ALG II Bezieher bewilligt werden. Die pauschalen Wohnkosten sollen, so der Beschluss, jedoch regional unterschiedlich gestaffelt sein. Sprich, in einigen Regionen werden höhere Festbeträge für die Kosten der Unterkunft vergeben und in den anderen Regionen sollen die Wohnkosten niedriger gestaltet sein. Dabei sind die gesamten Wohnkosten gemeint, also auch die Kosten für Heizung und Warmwasser. Dabei sollen sich die Kosten der Unterkunft an dem örtlichen Mietspiegel orientieren.

Wiederhall findet der FDP-Parteitagsbeschluss auch vom Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt. Dieser hatte bereits Anfang April diesen Jahres pauschale Wohnkosten gefordert. So sagte Alt: "In der Zeit, in der Sie Warmwasser-Anteile rein- oder rausrechnen oder das Kochgas vom Heizgas trennen, bringen Sie niemanden in Arbeit". Seiner Ansicht nach würde die bestehende Einzelfallberechnung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keinen Sinn machen.

Doch das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Februar bereits die Bemessung der pauschalen Hartz IV Regelsätzen kritisiert, da diese nicht die persönlichen Umstände berücksichtigen würden. Zudem ist zu befürchten, dass die Mieter die ALG II beziehen vielerorts keine Wohnungen mehr finden werden, weil die pauschalen Festbeträge nicht mehr ausreichen könnten. Die Folge wäre eine Vertreibung der Betroffene in ländliche Regionen, da dort die Mieten günstiger sind. Pauschale Heizkosten verursachen zudem das große Problem, dass die Menschen in kalten Jahreszeiten die Heizung ausstellen müssen, weil der pauschale Festbetrag nicht mehr ausreicht.

Zu Hartz IV beschloss die FDP auf dem Parteitag eine Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für ALG II Bezieher. Die FDP schlägt gleich zwei alternative Modelle vor. Das erste sieht die Beibehaltung des Freibetrags von 100 Euro vor. Weitere Hinzuverdienste bis zu 1000 Euro sollen zu 60 Prozent mit dem Regelsatz verrechnet werden. Das zweite Modell sieht bei Verdiensten bis 200 Euro einen Grundfreibetrag von 40 Euro vor, der Rest soll, so die FDP, mit dem Hartz 4 Regelsatz verrechnet werden. Bei darüberliegenden Einkommen bis 400 Euro bleiben 40 Prozent anrechnungsfrei, bis zu einem Einkommen von 1000 Euro 50 Prozent. Es ist zu erwarten, dass die einige Parteitagsbeschlüsse mit in die Koalition eingebracht und umgesetzt werden.

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