Falscher Schufa-Eintrag? So den Eintrag löschen

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Einträge bei der Schufa können die eigene Existenz gefährden, zum Beispiel, indem Sie keine Kredite für ihr Eigenheim bekommen, keinen Handyvertrag abschließen können oder ein Vermieter ihnen keine Wohnung gibt. Selbst die Zulassung eines PKWs ist erschwert.

Was speichert die Schufa?

Die Schufa und vergleichbare Unternehmen wie Creditreform speichern ihren Namen, Geburtstag und Adresse, sowie den so genannten Basisscore. Um diesen Basisscore geht es: Der sagt nämlich aus, ob die Schufa Sie für kreditwürdig hält, bzw. für wie wahrscheinlich es gilt, dass Sie offene Forderungen begleichen.

Des weiteren speichert die Auskunftei alles, was mit ihren Finanzen zu tun hat: Bankkonten, laufende Kredite, Kreditkarten, Leasingverträge, Bürgschaften, Ratenzahlungen, Daueraufträge etc.. Darin enthalten sind alle Angaben zu einem Verhalten, das bestehende oder vergangene Verträge verletzt.

Wann dürfen Unternehmen ihre Daten weiterleiten?

In Deutschland gilt Datenschutz. Deshalb dürfen Unternehmen ihre Daten nicht an eine Auskunftei weiterleiten, weil Sie gerade Ärger mit einem Mitarbeiter haben.

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Das Unternehmen muss Sie mindestens zwei mal gemahnt haben, und seit der ersten Mahnung müssen mindestens vier Wochen verstrichen sein. Zahlten Sie in der Zwischenzeit, darf die Schufa ihre Daten nicht speichern.

Wichtig: Der Gläubiger muss ihnen die Speicherung der Informationen in der ersten Mahnung androhen. Tut er das nicht, ist eine Speicherung hinfällig.

Wie lange darf die Schufa die Daten speichern?

Die Auskunfteien dürfen ihre Daten nicht ohne zeitliche Grenze speichern. Die Löschfrist ist indessen bei den einzelnen Speicherunternehmen unterschiedlich. Fällige Forderungen speichert die Schufa bis zur Rückzahlung, Informationen über Kredite bis zu drei Jahre nach deren Ende, ebenso Kreditkartenkonten, laufende Geschäftsbeziehungen ein Jahr.

Jährliche Auskunft anfordern

Sie können bei der Schufa eine jährliche Auskunft anfordern. Wenn Sie auf dem dazu vorgesehenen Formular „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ ankreuzen, erhalten Sie den entscheidenden Basisscore.

Falschen Schufa-Eintrag löschen

Leitet ihr Gläubiger Informationen weiter, obwohl Sie die Forderung erfüllt haben, bestehen Sie darauf, dass die Daten gelöscht werden.

Noch einmal: Ob ein Gläubiger Sie für unzuverlässig hält oder nicht, ist dabei ohne jeden Belang. Bestätigen Sie die Unrechtmäßigkeit der Speicherung mit einem Beleg, dass Sie die Forderung erfüllt haben.

Sind Daten gespeichert und haben Sie die ihnen zugrunde liegenden Forderungen bestritten, muss das Unternehmen, dass die Informationen weiterleitete, die Schufa innerhalb von vier Wochen darüber informieren. Sind die Daten falsch, muss die Schufa Sie korrigieren. Setzen Sie dazu eine Frist und schalten, falls nichts passiert, einen Anwalt ein.

Ist die Speicherung unrechtmäßig, hat das Unternehmen, das die Daten weiterleitete, die Anwaltskosten zu ersetzen. Sie können zudem Schadensersatz einklagen, wenn ein Unternehmen Daten vorzeitig weiterleitet. Bild: Marco2811 – fotolia

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