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Erleichterung beim Zugang zum Arbeitslosengeld I

Hartz IV: Nach BSG Urteil Nachzahlung

Die Bundesregierung plant den Zugang zum Arbeitslosengeld I zu erleichtern. Kulturschaffende sollen vor Hartz IV bewahrt werden

Die Bundesregierung plant den Zugang zum Arbeitslosengeld I (ALG I) zu erleichtern. Laut eines Entwurfes des Bundesarbeitsministeriums zu einem neuen Gesetzestext soll der Zugang zum ALG I vor allem für kurzfristig Beschäftigte erleichtert werden. In dem Text wird vor allem auf die Branche der Kulturschaffenden (z.B. Schauspieler) hingewiesen, die oftmals nur kurzfristige Arbeitsverhältnisse annehmen können. Die Beantragung und der Zugang soll für diese Personengruppe erleichtert werden. Somit könnten viele Beschäftigte vor Hartz IV bewahrt werden.

Bundesminister Olaf Scholz (SPD) hatte den Anstoß für die geplante Gesetzes- Reform gegeben. Die wesentliche Reform in dem Text ist, dass die notwendige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 12 auf 6 Monate reduziert wird. Dabei könnten nun auch Schauspieler, die beispielsweise ein halbes Jahr gearbeitet haben und danach Erwerbslos wurden, entsprechend ihres Verdienstes das Arbeitslosengeld I beantragen. Laut der Tageszeitung "Die Welt" signalisiert die Union bereits ihre Zustimmung. Die entgültige Entscheidung wird dem Bundeskabinett zur Beratung vorgelegt. (02.05.2009)

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