DGB: Schlechte Chancen mit der Zeitarbeit

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DGB: Schlechte Chancen mit der Zeitarbeit. Nicht jeder Job ist zumutbar

16.01.2011

Viele Menschen, die auf Jobsuche sind, erhoffen sich durch eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma eine Brücke zum Ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch Jobcenter vermitteln Arbeitssuchende in Leiharbeitsfirmen. Andere versuchen durch die Zeitarbeit den Zeitraum der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Auch Zeitarbeitsnehmer haben Rechte und sollten auf eine gerechte Bezahlung achten.

Lohn darf nur 20 Prozent weniger als das reguläre Netto-Entgelt sein
"Für Arbeitslose zum Beispiel, die erst drei Monate ohne Job sind, ist ein Zeitarbeitsjob nur zumutbar, wenn der Lohn höchstens 20 Prozent geringer ist als der frühere Bruttolohn", erklärte der DGB Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob. Zwischen dem dritten und sechsten Monat der Erwerbslosigkeit dürfen es bis zu 30 Prozent weniger sein. Erst nach dieser Zeit der Arbeitslosigkeit darf der Nettolohn des Zeitarbeitsjob mindestens so hoch ausfallen, wie das Arbeitslosengeld.

Geringe Chancen einer späteren Übernahme
Laut dem DGB-Experten wird nur jeder zehnte Arbeitnehmer später in eine reguläre Beschäftigung übernommen. Das Märchen, die Zeitarbeit fördert die Berufschancen stimmt demnach nicht. „Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Arbeitsmarkt-Chancen durch Zeitarbeit nicht deutlich verbessert werden", erläuterte Jakob.

Bundesarbeitsagentur hält an der Vermittlung fest
Trotz der zumeist geringen Entlohnung und der schlechten Aussichten hält die Bundesagentur für Arbeit (BA) an der Vermittlungen in die Zeitarbeit fest. Laut einer Sprecherin der BA gelte die Zeitarbeit als eine „Brücke, um zum geregelten Arbeitsrhythmus“ zurück zu finden. Das gelte vor allem für Hartz IV Bezieher. Wer ein Jobangebote bei einer Zeitarbeitsfirma ablehnt, dem droht eine Kürzung der Arbeitslosengeld II Bezüge um mindestens 30 Prozent. (sb)

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