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DGB gegen Zwei-Klassen Hartz IV

Buntenbach erneuterte die DGB Forderung, den Hartz IV Regelsatz auf 420 Euro anzuheben. Gleichzeitig stellte der DGB ein neues Positionspapier vor.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich gegen ein "Zwei-Klassen-Hartz IV System" ausgesprochen. Dadurch würden neue Gerechtigkeitsprobleme entstehen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich gegen ein "Zwei-Klassen-Hartz IV System" ausgesprochen und scharf kritisiert. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, hatte unlängst vorgeschlagen, Erwerbslose besser zu stellen, die jahrelang in die Sozialkassen eingezahlt haben. Das DGB Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat nun in einem Interview den Vorschlag von Alt entschieden zurück gewiesen und sieht darin eine weitere gesellschaftliche Spaltung. "Es wäre wirklich falsch, wenn man die gesellschaftliche Spaltung noch vertiefen würde“, so Buntenbach in Berlin. Der Vorschlag von BA Chef Alt sei "nicht wirklich geeignet, um die Gerechtigkeitsprobleme, die dann neu aufgeworfen werden, zu lösen".

Hartz IV Regelsatz erhöhen
Buntenbach erneuterte die DGB Forderung, den ALG II Regelsatz auf 420 Euro (berechnet anhand eines Single Haushaltes) anzuheben. Die derzeitigen ALG II Regelsätze für Erwerbslose sind „nicht armutsfest“ und bleiben hinter den Preissteigerungen.

DGB Positionspapier "Hartz IV in der Krise"
Der DGB selbst hat nun ein Positionspapier vorgelegt, mit dem die zukünftigen Probleme bearbeitet werden könnten. So fordert der DGB u.a. die Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld I zu verlängern. Viele instabile und befristet Beschäftigte könnten vor Hartz IV verschont bleiben, wenn die gültige zweijährige Rahmenfrist für die notwendigen Beitragszeiten zumindest um ein Jahr verlängert würde. Dann könnte der Absturz in Hartz IV wenigstens gebremst und vielleicht sogar verhindert werden. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Erwerbslose bisher mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Vor der Hartz- Gesetzgebung betrug diese sog. Rahmenfrist noch drei Jahre.

Zusätzlich fordert der DGB die sog. vorgelagerten Systeme weiter auszubauen. Trotz eines Anstiegs der Wohngeldanträge im ersten Halbjahr 2009 ist für Haushalte mit Erwerbseinkommen das Wohngeld zu einer Restgröße geworden. Der DGB schlägt deswegen einen zusätzlichen Freibetrag für Haushalte mit Erwerbseinkommen vor; alternativ könnte auch die Einführung einer speziellen Kinderkomponente die Zahl der erwerbstätigen Hartz IV Bezieher senken. Der Kinderzuschlag muss auf 200 Euro (aktuell 140 Euro) pro Kinder erhöht werden. Gleichzeitig sollten die arbeitsmarktpolitischen Hilfen für Alleinerziehende ausgebaut werden. (14.07.2009)

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