Bundesrichter Udsching zum Hartz IV-Verfahren

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Der Vorsitzende des Bundessozialgerichtes Prof. Peter Udsching spricht sich in einem Interview für einen gesetzlich geregelten Mindestlohn aus und erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz IV Regelsätze für Kinder verfassungsrechtlich "monieren" wird. Nachzahlungen wird es aus Sicht des Bundesrichters allerdings nicht geben

Derzeit findet vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Bemessung der Hartz IV Regelsätze für Kinder und Erwachsene statt. Prof Peter Udsching hatte das Verfahren vom Bundessozialgericht an das Bundesverfassungsgericht verwiesen, da es erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Bemessungsgrundlage der ALG II Regelsätze gibt. In einem Interview mit dem Portal "Guter Rat" sagte Usching, er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage zumindest bei den Regelsätzen für Kinder "monieren" wird.

Allerdings geht der oberste Bundesrichter nicht davon aus, dass es Nachzahlungen für die Vergangenheit geben werden. So sagte Udsching gegenüber "Guter Rat": "Nachzahlungen für die Vergangenheit wird es aber wohl nicht geben. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht festsetzt, dass der Gesetzgeber innerhalb einer bestimmten Zeit nachbessern muss." Den Regelsatz für Erwachsene hält Usching für nicht verfassungsrechtlich bedenklich. "Ich erwarte nicht, dass das Gericht den Regelsatz für Erwachsene für verfassungswidrig erklärt." Prof. Udsching hält es für "nachvollziehbar", dass ALG II Beziehern weniger Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur zugestanden wird, als dem unteren Einkommensfünftel.

Richter Usching sieht zwar, dass der ALG II Regelsatz für Kinder nicht ausreichend sei, spricht sich jedoch gegen eine generelle Erhöhungen der Regelsätze für Kinder aus. Nach Ansicht des Bundesrichters solle das Geld eher in "Sachleistungen" fließen. Man solle an Sachleistungen denken, "etwa kostenloses Essen in Schule und Kindergarten oder kostenloses Bildungsmaterial. Das halte ich für besser, als den Eltern mehr Geld zu zahlen, von dem man nicht weiß, ob es auch wirklich bei den Kindern ankommt.", so Udsching.

Gehälter werden bewußt niedrig gehalten
Prof. Udsching kritisierte in der Zeitschrift, Arbeitgeber würden Löhne bewusst niedrig ansetzen, um damit von den ergänzenden Hartz-IV-Leistungen zu profitieren. Solche Auswüchse seien nur mit einem gesetzlich flächendeckenden Mindestlohn einzudämmen. Derzeit erhalten rund 1,4 Millionen Menschen neben ihrem Gehalt aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Nach Ansicht des Bundesrichters hat sich das ergänzende ALG II zu einem Kombilohn-Modell entwickelt. Die Berechnung eines Mindestlohns sei allerdings schwierig, da man die familiären Hintergründe betrachten müsse. 680 bis 700 Euro seien für einen Single angemessen, kommt aber der Bedarf von Kindern und Lebenspartner hinzu, wären 7 Euro in der Stunde noch zu wenig angesetzt. Das gesamte Interview kann hier nachgelesen werden. (28.12.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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