Bundesarbeitsministerium verweigert Hartz IV Infos

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Bundesarbeitsministerium verweigert Herausgabe von Informationen zu Hartz IV-Verschärfungen

07.07.2014

Nachdem sich das Bundesarbeitsministerium weiterhin weigert, Informationen zu den geplanten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ herauszugeben, hat der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé Klage gegen das Ministerium erhoben. Der Vorsitzende des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. fordert im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die Bekanntgabe aller Informationen über die geplanten Hartz IV-Verschärfungen.

Klage wegen Vorenthaltens von Informationen zu gravierenden Rechtsänderungen
Thomé wirft der Bundesregierung vor, die Rechtsverschärfungen bei den Hartz IV-Gesetzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzubereiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz auszuhebeln. Der Arbeits- und Sozialrechtler hatte am 15. Dezember einen Antrag auf Weitergabe aller Informationen, die im Bundesarbeitsministerium zu den „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ vorliegen, gestellt. Wie der Tacheles e.V. in einer Mitteilung betont, habe jeder Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anspruch auf Herausgabe von Informationen in den Bundesbehörden. Das Bundesarbeitsministerium weigere sich jedoch, seiner Verpflichtung nachzukommen, um damit die „geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen“ nicht zu stören.

„Staatliches Handeln muss für Bürger/innen, NGO, Wohlfahrts- und Sozialverbände, aber auch für die Parteien und eine politisch interessierte und kritische Öffentlichkeit transparent sein. Denn nur so sind rechtlich bedenkliche und möglicherweise verfassungswidrige Pläne im Vorfeld erkennbar und angreifbar“, argumentiert Thomé.

Klage gegen das Bundesarbeitsministerium auf Informationsherausgabe zu den geplanten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“
Mit Bescheid vom 26. Mai 2014 wurde das Informationsbegehren des Erwerbsrosenaktivisten vom Bundesarbeitsministerium endgültig abgelehnt. Dagegen reichte Thomé am 25. Juni 2014 Klage ein. „Mit der Klage soll die intransparente und undemokratische Verfahrensweise des Bundesarbeitsministeriums thematisiert und wenigstens für die Zukunft festgestellt werden, dass die Regierung keinen Anspruch auf Geheimhaltung im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hat.“ Die Klage wolle er durch alle Instanzen verfolgen. „Denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Debatte im Vorfeld gravierender Rechtsänderungen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Thomé.

Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an den sogenannten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“. Tatsächlich verbergen sich hinter den „Rechtsvereinfachungen“ aber auch zahlreiche Hartz IV-Verschärfungen wie beispielsweise bei den Sanktionen, die zukünftig noch leichter ausgesprochen werden könnten.

Unser Kommentar:
Das BMAS will mit seiner Geheimhaltung offenbar breite öffentliche Kampagnen gegen die geplanten Verschärfungen des Sozialrechts verhindern. Mit derartigen demokratischen Kampagnen konnten in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich geplante Verschärfungen des Sozialrechts verhindert oder zumindest abgemildert werden.

Offenbar betreibt das BMAS deshalb nun im Sozialrecht eine Geheimpolitik, um Derartiges zukünftig zu verhindern. Gesetzesvorhaben sollen erst im letzten Moment öffentlich gemacht werden, um sie dann im Parlament schnell durchzupeitschen. Das BMAS hat offenbar erhebliche Angst vor der öffentlichen Meinung. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, diese Geheimpolitik richtet sich gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte aller Bundesbürger zur freien Meinungsäußerung und Mitbestimmung. Man stelle sich vor, was passiert, wenn diese Methode durchgeht: zukünftig werden alle Gesetzesvorhaben, bei denen von der Bevölkerung Widerstand oder Widerspruch erwartet wird, in Geheimausschüssen und Geheimsitzungen vollzogen. Damit wird die Demokratie in Deutschland endgültig zu einer hohlen Farce. (ag, fm)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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