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Bürgerbeauftragte: Hartz-IV Bescheid prüfen lassen

Bürgerbeauftragte: Hartz-IV Bescheid prüfen lassen

Überprüfen Sie Ihren Hartz IV Bewilligungsbescheid auf einen Vorläufigkeitsvermerk. Die Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein rät zum Widerspruch bzw. zum Überprüfungsantrag

Die Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels empfielt Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher/innen den Hartz IV Bewilligungsbescheid auf einen Vorläufigkeitsvermerk zum Regelsatz zu überprüfen. Fehlt dieser Hinweis beim Bewilligungsbescheid auf "Vorläufigkeit", rät die Bürgerbeauftragte, einen entsprechenden Widerspruch einzulegen. Hintergrund ist das derzeitige Verfahren beim Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit die Höhe der Eckregelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Verfassungskonformität. Stellt das Gericht fest, dass die Regelsätze nicht verfassungskonform sind, so ist die Bundesregierung dazu verpflichtet in einem gewissen Zeitrahmen einen verfassungskonformen ALG II Regelsatz zu erarbeiten. Explizit geht es bei dem Verfahren um die Festsetzung und Höhe der ALG II Regelsätze.

Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels: "Dadurch könnten sie sich mögliche Ansprüche auf höhere Leistungen sichern". Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, empfiehlt die Bürgerbeauftragte, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Falls das Bundesverfassungsgericht hierzu ein positives Urteil im Sinne der Hartz IV Bezieher fällt, könnten die Betroffenen auf eine Nachzahlung drängen.

Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels hat Kontakt zur Bundesministerin für Arbeit und Soziales aufgenommen
Um für zukünftige Bescheide eine einheitliche Regelung zu erhalten, hat sich die Bürgerbeauftragte zudem vor kurzem mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), in Verbindung gesetzt. Wille-Handels will erreichen, dass neue Regelleistungs-Bescheide grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass die Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Hartz-IV-Bescheiden bereits unter Vorläufigkeit gestellt ist. Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de. (11.12.2009)

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