Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Das BSG urteilt heute über Ein-Euro-Jobs

Hartz IV: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilt heute über die Zumutbarkeit von sogenannten Ein-Euro-Jobs

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilt heute über die Zumutbarkeit von sogenannten Ein-Euro-Jobs. Anlass der heute statt findenen Verhandlung ist die Sanktionierung eines erwerbslosen Ingenieurs, dem 100 Euro vom ALG II Regelsatz gekürzt worden sind, weil dieser die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs verweigert hatte. Der Kläger hat die Ansicht, dass ein sog. Ein-Euro Job mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden für 1,50 Euro pro Stunde unzumutbar sei. Das BSG soll feststellen, wann es gerechtfertigt ist, den ALG II Regelsatz zu kürzen. Ein Euro Jobs sind öffentlich geförderte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen. (nach § 16 SGB II- Pflichtarbeit). Die genaue Ausgestaltung von "Ein Euro Jobs" wird von den Arbeitsagenturen (ARGE) in den unterschiedlichen Regionen flexibel gestaltet.

Schon das Ulmer Sozialgericht im Urteil mit dem Aktenzeichen S 11 AS 1219/07 ER hielt Ein-Euro-Jobs für rechtswidrig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit über 15 Wochenstunden, im Höchstfall 20 Wochenstunden beträgt. (16.12.2008)


Mieter-Tipps - Ihre Rechte und Pflichten
Haben Sie Fragen zum Mietrecht?

Auch Hartz IV-Kinder brauchen Kindergeld! Hartz IV heißt leben auf Pump