Betteln wird nicht auf Hartz IV angerechnet

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Nach dem Skandal in Göttingen: Erbetteltes Geld wird nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet

Göttingen. Ein Sachbearbeiter des Sozialamtes Göttingen beobachtete einen Sozialhilfe-Empfänger beim Betteln in der Göttinger Innenstadt. Der Sachbearbeiter hatte den Betroffenen mehrfach beim Betteln beobachtet und anschließend den Regelsatz gekürzt. Dabei hatte der Sachbearbeiter des Fachbereichs Sozialdienst 120 Euro eigenmächtig als Einkommen "angerechnet". Wir berichteten. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass in zwei weiteren Fällen ähnlich agiert wurde.

Nun hat sich jedoch gezeigt, dass eine kritische Öffentlichkeit viel bewirken kann. Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) sprach ein "Machtwort" und teilte mit, dass er die Vorgehensweise des Sozialamtes ablehne, auch wenn sich der Mitarbeiter der Stadt Göttingen "nicht rechtswidrig" verhalten hat. Dem Betroffenen wird nun das "Betteln" nicht angerechnet. Doch Vorsicht: Jede Zuwendung die nicht zweckgebunden nach dem SGB II ist, wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Betroffene können nicht immer von einer Kulanz des Oberbürgermeisters ausgehen. (01.04.2009)

Tipp: Fragen & Antworten zum SGB II im Hartz IV Forum.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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