Bei Bürgerarbeit mehr Geld als bei Hartz IV?

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Bürgerarbeit: Haben Bürgerarbeit-Betroffene mehr Geld zur Verfügung, als diejenigen die einen Ein-Euro-Job ausüben?

(16.07.2010) Hartz IV und die Bürgerarbeit: Die Bundesregierung kündigte an, künftig bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs zu sparen. Dafür soll jedoch die sog. Bürgerarbeit eingeführt werden. Wir haben einmal nachgerechnet, wieviel tatsächlich denjenigen übrig bleibt, die eine solche Bürgerarbeit verrichten müssen. "Müssen" deshalb, weil eine sog. Bürgerarbeit nicht freiwillig ist, sondern unter Androhung von Sanktionen (Kürzung des ALG II Regelsatzes bis auf Null) angenommen werden muss. Die Bundesregierung behauptet, dass Menschen die zur Bürgerarbeit verpflichtet werden, mehr Geld zur Verfügung habe, als vorher. Wir rechnen einmal nach:

Hartz IV Bezieher mit einem Ein-Euro-Job:
Ein Alleinstehender bekommt 359 Euro Regelsatz plus 350 Euro Unterkunftskosten plus 120 Euro durch den Ein-Euro-Job. Das ergibt eine Gesamtsumme von 829 Euro. Zusätzlich erhalten Ein-Euro-Jobber die Fahrtkosten erstattet plus Mehraufwendungen.

Bürgerarbeit:
Personen die eine Bürgerarbeit verichten, erhalten laut Bundesarbeitsministerium 900 Euro brutto. Davon muss ein Bürgerarbeiter bei einem Krankenkassenbeitragssatz von rund 14 Prozent 63 Euro Krankenversicherung begleichen. Zusätzlich fallen dann auch noch Miete, Strom und Heizkosten an. Nehmen wir einmal an, der Bürgerarbeiter muss auch hier im Durchschnitt 350 Euro für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Verblieben gerade einmal acht Euro mehr im Monat, als jemand im Hartz-IV Bezug plus Ein-Euro-Job.

Doch oftmals erhalten sog. "Ein-Euro-Jobber" nicht nur einen Euro, sondern 1,50 oder zwei Euro in der Stunde. Dann entpuppt sich die Aussage der Bundesregierung als glatte Lüge, bei der Bürgerarbeit hätten die Betroffenen mehr in der Tasche, als zuvor. Zudem müssen Bürgerarbeiter die Kosten für die Fahrkarte selbst begleichen. Bei Ein-Euro-Jobber werden die Kosten in der Regel von der Behörde auf Antrag beglichen. Da Bürgerarbeiter für mindestens drei Jahre einen regulären Arbeitsvertrag unterschreiben, fallen sie aus der Hilfebedürftigkeit raus. Somit haben sie auch keine Ansprüche auf Mehrbedarfskosten vom Amt.

Die kurze und wahrscheinlich unvollständige Rechnung soll kein Plädoye für die Arbeitsgelegenheit "Ein-Euro-Job" sein, sondern nur beweisen, dass Betroffene durch die Bürgerabeit nicht unbedingt mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als von der Bundesregierung immer wieder propagiert. Im Gegenteil, durch die Bürgerarbeit werden die Menschen verdammt im Niedrigstlohn-Sektor zu arbeiten und das in Regel mit genauso viel finanziellen Mitteln, als zuvor. Auch erschließt sich bis jetzt nicht, warum die Bürgerarbeit helfen soll, die Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber was macht die Bundesregierung nicht alles, um schöne neue Statistiken zu pflegen. Und das auf Kosten der Menschen, die dazu verdammt werden, im Billig-Lohn-Sektor zu arbeiten. (sb)

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Bild: Matthias Balzer / pixelio.de

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