Behördenunabhängige Hartz IV Beratung

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Behördenunabhängige Hartz IV Beratung wird in Niedersachsen ab sofort gefördert

27.11.2015

In Niedersachsen können Arbeitslosengeld I und II sowie Sozialhilfe-Bezieher künftig mit mehr Unterstützung rechnen. Ab sofort werden Behördenunabhängige Beratungsangebote vom Bundesland gefördert. Etwa 600.000 EUR pro Jahr will die Landesregierung zur Verfügung stellen.

"Das Landessozialamt beginnt heute mit der Versendung der Förderbescheide", erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt gestern: "Unabhängige Beratungsstellen können den betroffenen Menschen helfen, zu ihrem Recht zu kommen und ihnen – wie auch den Ämtern – oftmals unnötige Rechtsstreitigkeiten ersparen. Zudem bieten sie praktische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen an, begleiten verunsicherte Menschen bei Behördenterminen und helfen beim Ausfüllen von Formularen, informieren über Kinderbetreuungsangebote oder Tauschbörsen und vermitteln Ratsuchende an Schuldner- oder Suchtberatungsstellen." Rund 13.500 Euro kann jede Beratungsinstanz anfordern.

Ob diese Summe tatsächlich für ein ganzes Jahr ausreichen wird, bleibt abzuwarten. Denn eine Beraterstelle oder ein Büro kann hiervon kaum finanziert werden. Für Erwerbslose ist jedoch eine solche Unabhängige Einrichtung wichtig, ob beispielsweise Beistand gegenüber den Behörden zu erhalten. Wie wichtig dieser ist, zeigen aktuellen Schätzungen von Experten, die davon ausgehen, dass etwa jeder zweite Hartz IV Bescheid Fehler aufweist. (sb)

Bild: Marco2811 – fotolia

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