BA wollte Führerschein-Finanzierung unterbinden

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BA-Mitarbeiter setzte sich über interne Weisungen hinweg und finanzierte jungen Arbeitslosen den Führerschein. Daraufhin zerrte ihn die Bundesagentur für Arbeit vors Gericht

16.07.2013

Ein 64-jährige Oberamtsrat hatte in seiner Funktion als Bereichsleiter bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür gesorgt, dass – entgegen interner, anders lautender Weisungen – jungen Erwerbslosen der Führerschein finanziert wurde. Daraufhin verklagte ihn die BA. Obwohl der Oberstaatsanwalt eine Geldstrafe gefordert hatte, entschieden die Richter zugunsten des Mannes, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet.

BA-Mitarbeiter ermöglichte Führerschein für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Ein leitender Angestellter der BA stand vor Gericht, weil er sich internen Weisungen widersetzt hatte und jungen Arbeitslosen Geld zur Finanzierung eines Führerscheins zur Verfügung gestellt hatte, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Obwohl der Staatsanwalt dem Mann „Uneigennützigkeit und edle Motive“ bescheinigte, wie die „Saarbrücker Zeitung“ schrieb, forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu 70 Euro. Insgesamt sollte der BA-Mitarbeiter 25.200 Euro für sein vermeintliches Vergehen zahlen. Doch die Richter sprachen den Mann frei.

Der Beklagte hatte in seiner Funktion als Bereichsleiter bei der BA veranlasst, jungen Arbeitslosen den Führerschein aus Mitteln der BA zu finanzieren. Über interne, anders lautender Weisungen soll sich der Mann bewusst hinweggesetzt und der BA vorsätzlich Schaden zugefügt haben, so der Vorwurf der Behörde. Der 64-jährige Oberamtsrat bestritt diesen Sachverhalt zu keiner Zeit. Da am Ende des Haushaltsjahres noch Geld übrig war, sollte dieses nicht ungenutzt verfallen, so der Mann. Seine Verteidiger wiesen zudem daraufhin, dass dem leitenden Angestellten die Kompetenz, abweichende Entscheidungen zu treffen, erteilt worden war.

Wie die Zeitung weiter berichtet, erklärte der BA-Mitarbeiter, dass über einen Zeitraum von vier Jahren gegen ihn intern ermittelt worden sei, was einem einmaligen Vorgang im Bereich der BA entspreche und mit seiner Tätigkeit als Gewerkschafter und Personalratsmitglied zusammenhänge.

Die Richter des Landgerichts Saarbrücken urteilten zugunsten des Beklagten. Der Bereichsleiter habe zwar nicht entsprechend der Vorstellungen der Zentrale in Nürnberg gehandelt, jedoch dennoch die Beseitigung von Arbeitslosigkeit verfolgt. Neun von zehn Arbeitslosen hätten bereits nach der ersten Führerschein-Aktion eine Arbeitsstelle gefunden. Somit liege weder ein Vorsatz zur Schädigung noch ein Schaden vor, erklärten die Richter. (ag)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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