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Aussetzung der Hartz IV Sanktionen gefordert

Erwerbsloseninitiativen fordern Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen

Erwerbsloseninitiativen fordern Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen. Eine sofortige Aussetzung der Sanktionen gegen ALG II Berechtigte fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen. Auf einem Bundestreffen haben zahlreiche Vertreter unterschiedlicher Erwerbslosengruppen eine Resolution beschlossen.

Eine Aussetzung der Sanktionen für auf Hartz IV Leistungen angewiesene Menschen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen. Auf ihrem Bundestreffen vom 4.- 6. September in Hannover haben die Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen beschlossen, den Aufruf des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium zu unterstützen und weiter zu verbreiten.

Am 13. August hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Wissenschaftlern, Vertretern aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Politik und Erwerbslosen- und Sozialinitiativen in Berlin einen gemeinsam getragenen Aufruf für eine Aussetzung der über § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Leistungskürzungen vorgestellt.

Innerhalb von zwei Wochen haben sich auf der Internetseite des Bündnisses für ein Sozialforum über 8.000 Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen für die Ziele des Bündnisses ausgesprochen. Die BAG Prekäre Lebenslagen als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen erklärte auf ihrem Bundestreffen, dass durch eine Unterstützung des Sanktionsmoratoriums eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst werden soll.

„Von den Sanktionsregelungen des Hartz IV-Gesetzes waren im Jahr 2008 knapp 789.000 Erwerbslose betroffen. Fast die Hälfte der Widersprüche und 65 Prozent der Klagen Betroffener gegen Leistungskürzungen vor den Sozialgerichten waren erfolgreich.“ so Jürgen Habich, Mitglied des neugewählten, fünfköpfigen Vorstandes.

„Wir fordern ein soziokulturelles Existenzminimum, das allen Menschen eine Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Arbeitslosigkeit darf nicht weiter als individuelles Versagen bestraft und sanktioniert werden.“ so Habich. Derzeit beziehen 6,8 Millionen Menschen in über 3,5 Millionen so genannten Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), 65 Prozent aller Arbeitslosen sind laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. (09.09.2009)

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