Arbeitslosengeld I während Jobsuche im Ausland

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Arbeitsagentur zahlt bei Jobsuche im EU-Ausland weiter

(10.08.2010) Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger die im EU-Ausland auf Jobsuche gehen, haben die Möglichkeit trotzdem weiterhin Leistungen in voller Höhe von der Arbeitsagentur zu beziehen. Das ALG I würde in dem Fall weiter auf ein Konto in Deutschland überwiesen, jedoch nur für drei Monat bzw. in Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie ihre Abreise frühzeitig ankündigen und die Fortzahlung der Leistungen beantragen,da die Arbeitsagenturen generell eine Wartefrist von vier Wochen einfordern, in der den Betroffenen evtl. Noch ein Job im Inland vermittelt werden kann. In besonderen Fällen, wie z. B. die Abreise mit dem Lebenspartner, können jedoch auch Ausnahmen bei der Wartefrist genehmigt werden.

Für eine Anmeldung bei den entsprechenden Arbeitsämtern im Ausland stellt die Arbeitsagentur das Dokument PD U2 zur Verfügung, mit dem sich die Betroffenen sofort nach Ankunft bei dem jeweiligen ausländischen Amt melden sollten. Sie haben hierfür eine Frist von sechs Tagen einzuhalten oder verlieren einen Teil ihrer Ansprüche, da das Ende des Leistungszeitraum feststeht, Gelder bei Überschreitung der Frist jedoch erst ab dem Tag des Eingangs der PD U2 Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt ausgezahlt werden. Wer erst am siebten Tage die Unterlagen beim ausländischen Arbeitsamt einreicht, verliert demnach sämtliche Ansprüche für die ersten sechs Tage. Zudem haben sich die Betroffenen an das jeweilige Verfahren mit Jobangeboten, Beratungsgesprächen etc. der Arbeitsämter vor Ort zu halten, da ihnen sonst auch die Leistungsbezüge der deutschen Arbeitsagentur gestrichen bzw. gekürzt werden können. (sb)

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