Arbeitslosenabbau durch Zwangsrente

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Arbeitslosenabbau per Zwangsverrentung

Jobcenter können ältere Hartz-IV-Betroffene vorzeitig in Rente schicken. Die Hartz-IV-Empfänger müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte am Mittwoch ein entsprechendes Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R). Zwangsverrentung ist das neue Zaubermittel der Jobcenter, um die Arbeitslosenstatistik weiter zu schönen.

In der Beratungspraxis der letzten Wochen mehren sich Fälle, in denen das Jobcenter ältere Erwerbslose in eine vorzeitige Rente mit Abschlägen hinein drücken will. Hierbei wird zum Teil auf „brutalst mögliche“ Art vorgegangen. Die Leistungsberechtigten erhalten einen Bescheid, dass Ihnen keinerlei Leistungen mehr ausgezahlt werden bis die Mitwirkungshandlung nachgeholt wird.

Dass diese Fälle nun gehäuft auftreten, hat seinen Grund darin, dass Menschen, die vor 1950 geboren wurden, übergangsweise noch einen besonderen Schutz vor frühzeitiger Verrentung genossen. Jetzt kommen aber die Geburtsjahrgänge ab 1950 in das Alter einer möglichen vorzeitigen Renten (ab dem 63. Lebensjahr).

In den mir vorliegenden und bekannten Fällen ging das Jobcenter schematisch vor und forderte zur Stellung des Rentenantrag auf. Andernfalls würde das Jobcenter selbst den Rentenantrag für den Leistungsberechtigten stellen. Von daher ist der Begriff Zwangsverrentung durchaus zutreffend. Dieses Vorgehen widerspricht der Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte, die verlangen, dass sich die Behörde vor einer solchen Aufforderung mit dem Einzelfall beschäftigen und hierbei Ermessen ausüben. Die Konsequenz ist also, dass die Aufforderungen des Jobcenters regelmäßig rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen. Es ist für die Betroffenen wichtig, sich gegen die Aufforderung innerhalb der Widerspruchsfrist zu wehren. Denn wenn die vorzeitige Renten erst mit teilweise kräftigen Abschlägen von 7,2 % oder mehr bewilligt sind, werden diese Abschläge dauerhaft bleiben. Wer ohne Abschläge seine Rente erhalten möchte, sollte im Fall einer solchen Aufforderung einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine Beratungsstelle. Dieses führt mit großer Sicherheit zur Vermeidung oder wenigstens Verringerung der Rentenabschläge. (Erwerbslosenberatung, Luise Müller, Suhl)

Bild: FotoHiero / pixelio.de

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