Anwältin übt öffentliche Kritik am Jobcenter Essen

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Sozialdezernent beschwert sich über öffentliche Kritik am Essener Jobcenter

02.12.2013

Eine Juristin übt öffentlich Kritik am Essener Jobcenter. In ihrem Blog berichtet Christina Worm, Anwältin für Sozialrecht, aus ihrem Arbeitsalltag, in dem sie täglich mit Bearbeitungsrückständen, verspäteten Überweisungen und schlecht geschulten Arbeitsvermittlern beim Jobcenter zu tun hat. Essens Sozialdezernent Peter Renzel, der den Blog der Anwältin kennt, findet die Kritik jedoch zu pauschal. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) berichtet über den Fall sprach mit beiden.

Sehr lange Bearbeitungszeiten sind keine Seltenheit im Essener Jobcenter
Christina Worm vertritt als Anwältin Hartz IV-Bezieher, die Probleme mit dem Jobcenter haben. Dabei geht es häufig um verspätete oder ausbleibende Überweisungen, fehlerhafte Berechnungsbögen und sehr lange Bearbeitungszeiten von Anträgen und Widersprüchen. Die Juristin kennt die Arbeitsabläufe im Amt gut, denn bevor sie ihre Kanzlei in Holsterhausen eröffnete, leitete sie die Leistungsabteilung eines anderen Jobcenters. Worm weiß, „dass sich im Jobcenter manchmal Aktenberge türmen, dass sie personell nicht immer gut ausgestattet waren und auch Schulungen fehlten, bevor der erste Kunde vor einem saß“. Das berichtet die 32-Jährige gegenüber der Zeitung. Im Essener Jobcenter spitze sich die Lage weiter zu. Bevor sie Akteneinschicht erhalte, „muss ich unzählige Briefe verschicken“, so Worm. Mittlerweile kommuniziere sie regelmäßig mit dem Geschäftsführer, weil sie mit dem Schriftverkehr häufig nichts erreiche. Die Hotline sei ebenfalls nicht hilfreich und sie habe mehrfach vor verschlossenen Türen des Jobcenters gestand – trotz Termin.

Die Anwältin kennt die Nöte ihrer Mandanten und berichtet in ihrem Blog über die Missstände bei der Behörde. Nicht selten stünden Existenzen auf dem Spiel, erläutert Worm. Beispielsweise würde es immer wieder zu Räumungsklagen kommen, weil das Jobcenter monatelang auf Entscheidungen über Weiterbewilligungsbescheide warten lasse. Auch die Anwältin bekam ihr Geld lange nicht, nachdem ein Widerspruch vor dem Sozialgericht zu ihren Gunsten entschieden wurde. „Die hatten sechs Monate Zeit, und ich habe sie mehrfach erinnert“, berichtet Worm.

Sozialdezernent Peter Renzel zeigt sich nicht erfreut über die öffentliche Kritik der Anwältin. Gegenüber der Zeitung sagte er, der Blog sei sehr pauschal und „in einem sehr emotionalen Ton geschrieben“. Die Anliegen der Menschen seien aber sehr individuell. Renzel räumte jedoch ein, dass es zu längeren Wartezeiten kommen könnte, wenn beispielsweise ein Sonderteam einen Fall bearbeite. Das könne unter anderem bei Unterhaltsforderungen oder Widersprüchen gegen Bescheide der Fall sein. „Wir sind nicht fehlerfrei“, so der Sozialdezernent. „Durchschnittlich zwei Wochen Bearbeitungszeit je Vorgang“ müssten eingeplant werden. (ag)

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