Anrechung von Hartz IV bei den NSU-Opfern

Anrechnung der Entschädigungen von NSU-Opfern auf Hartz IV ist nicht legitim

22.03.2012

Katja Kipping, sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke, sieht eine mögliche Anrechnung der Entschädigungszahlungen von NSU-Opfern auf Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) als „Schlag ins Gesicht der Angehörigen von Neonaziopfern“. Laut Bundesregierung habe diese über ein solches Vorgehen keinerlei Kenntnis.

Bundesregierung bekräftigt Aussage: Entschädigungszahlungen werden nicht mit Sozialleistungen verrechnet
Barbara John, Ombudsfrau für die Opfer der Neonazi-Mordserie im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, berichtete kürzlich darüber, dass Entschädigungszahlungen für Neonaziopfer mit Hartz IV-Leistungen verrechnet würden. Katja Kipping von der Fraktion Die Linke stellte daraufhin eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung. Diese erklärte, dass Entschädigungsleistungen für Neonaziopfer nicht auf laufende Sozialleistungen angerechnet würden. Sie habe auch keinerlei Kenntnis über ein gegenteiliges Vorgehen in der Praxis. Diese Aussage wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch einmal bekräftigt. Sei es dennoch zu einer Anrechnung der Entschädigungszahlungen auf Hartz IV-Regelleistungen gekommen, müsse dies umgehend rückwirkend berichtigt werden.

„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Entschädigungen für die Angehörigen von Neonaziopfern dürfen nicht auf Hartz IV, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Alles andere wäre auch ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen von Neonaziopfern gewesen. Sollte es in der Vergangenheit zu Anrechnungen gekommen sein, steht die Bundesregierung in der Pflicht, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen und sofort die Rückzahlung der angerechneten Beträge zu veranlassen", sagt Katja Kipping.

Entschädigungen für Heimkinder sollen sich nicht mindernd auf Hartz IV auswirken
In einem ähnlich gelagerten Zusammenhang wird seit einiger Zeit diskutiert, ob die Entschädigungsleistungen für ehemalige Heimkinder, die hauptsächlich in der 50er und 60er Jahren körperlich und seelisch misshandelt wurden und teilweise noch heute massiv unter den Folgen leiden, auf Hartz IV angerechnet werden dürfen. Aus dem Opferentschädigungsfonds in Höhe von 120 Millionen Euro werden bisher noch keine Entschädigungsleistungen ausgezahlt, da die Bundesregierung noch nach einer praxistauglichen Lösung sucht. Laut Bundesfamilienministerium solle den Betroffenen das Geld aber vollständig, ohne Abzüge bei den Sozialleistungen zur Verfügung stehen. Man bemühe sich, um eine Regelung mit den Kommunen, heißt es. (ag)

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