Angepeilte Hartz IV-Erhöhung viel zu gering

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DGB und Paritätischer Wohlfahrtverband kritisieren zu geringe Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes

04.09.2013

Nachdem gestern bekannt wurde, dass der Hartz IV-Regelsatz Anfang 2014 von derzeit 382 Euro auf 391 Euro pro Monat für Alleinlebende und von 345 Euro auf 353 Euro für gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Erwachsene angehoben werden soll, meldeten sich jetzt DGB und Paritätischer Wohlfahrtsverband zu Wort. Beide kritisieren die vorgesehene Erhöhung von durchschnittlich 2,3 Prozent als zu niedrig.

DGB und Paritätischer Wohlfahrtsverband fordern weitere Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbands bezeichnete die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes gegenüber der „Berliner Zeitung“ als einen „kümmerlichen Ansatz“. Der Regelsatz müsse mindestens auf 437 Euro pro Monat angehoben werden zuzüglich der Zahlung von einmaligen Leistungen. Die Linke fordert hingegen eine Ablösung von Hartz IV durch eine Mindestsicherung ohne Sanktionen. Hier wird ein Regelsatz von mindestens 500 Euro als realistisch angesehen.

Auch der DGB äußerte sich kritisch. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“, dass Hartz IV-Bezieher mit der geplanten geringen Erhöhung des Regelsatzes „weiter abgehängt“ blieben. „Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern kommt weiterhin viel zu kurz.“ Die Regelsatzfindung müsse von einer unabhängigen Kommission mit mehr Transparenz erfolgen. Zudem fordere der DGB eine „bessere Behandlung und Betreuung“ von Erwerbslosen. (ag)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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