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Doch noch Abwrackprämie bei Hartz IV Bezug?

Das Bundesarbeitsministerium wolle nun prüfen, ob die Abwrackprämie auch für Hartz IV Empfänger gilt. Bislang wurde mit dem Verweis auf das Sozialrecht diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Abwrackprämie auch bei ALG-II Bezug? Das Bundesarbeitsminisetrium prüft die Umsetzung

Zahlreiche Verbände und Oppositionsparteien kritisierten das erneute "Aussperren" von Hartz IV Empfängern bei dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung. So ließ man letzte Woche verlauten, dass die sogenannte Abwrackprämie (Umweltprämie) nicht für Bezieher von Grundsicherung & Arbeitslosengeld II gilt. Laut dem Bundesarbeitsministeriums wolle man jedoch nun prüfen, ob auch Hartz IV Bezieher/innen einen Anspruch auf die Abwrackprämie haben. Wie lange diese Prüfung andauere, wurde nicht gesagt.

Noch letzte Woche wurde es durch das Bundesministerium vehement abgelehnt, dass auch Hartz IV Bezieher die Abwrackprämie für den Kauf eines neuen Autos in Anspruch nehmen können. Das Ministerium hatte die Nachbesserungen abgelehnt mit dem Verweis, dass auch bei der sog. Abwrackprämie die Vorgaben des Sozialrechts gelten. "Die Abwrackprämie vermindere die Bedürftigkeit und sei deshalb auf das ALG II anzurechnen."

In der Debatte um die Umweltprämie hatte sich auch Widerstand innerhalb der SPD geregt. Der Finanzpolitiker Reinhard Schultz (SPD) hatte zu bedenken gegeben, dass ein Ausschließen von Sozial-Benachtteiligten völlig "unsozialdemokratisch" sei. Es ist daher widersinnig, gerade denjenigen, die ohnehin schon benachteiligt sind, die Umweltprämie wieder wegzunehmen“, sagte Schultz. Laut allgemeiner Rechtssprechung dürfen Hartz IV Empfänger ein Auto im Wert von 7.500 Euro besitzen, ohne das es an das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf.

Die Umweltprämie (auch Abwrackprämie genannt) ist eine staatliche Umwelt-Prämie, die in Deutschland im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen wurde und bis Ende 2009 beim Kauf eines Neuwagens oder eines Jahreswagens bei gleichzeitiger Abwrackung eines alten Autos gezahlt wird. Insgesamt wird durch die Bundesregierung 400 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. Ist das Geld aufgebraucht, so werden auch keine weiteren Prämien gezahlt. Die Prämie von 2.500 Euro wird auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gezahlt, sofern das alte Auto mindestens 9 Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden ist, mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war und gleichzeitig ein Neuwagen oder Jahreswagen gekauft wird. (26.02.2009)


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