Ab 2016 Rechtsanspruch auf Basiskonto

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Ab 2016 besteht ein Rechtsanspruch auf Girokonto für Alle
In Deutschland sind rund 670.000 Menschen ohne ein eigenes Konto. Meist sind die Betroffenen Bezieher von Sozialleistungen. Im Alltag bedeutet das sehr viel mehr organisatorischen Aufwand, um beispielsweise laufende Forderungen wie Miete oder Strom zu gewährleisten. Auch wird ein Girokonto als Referenz angesehen, weshalb Kontolose Menschen es sehr viel schwerer haben, aus dem Sumpf aus Schulden, Wohnungs- und Erwerbslosigkeit heraus zukommen. Aus diesem Grund sprechen Sozialverbände hier von einer massiven Diskriminierung. Ab 2016 soll damit Schluss sein. Ab dann besteht für alle Menschen in der EU, unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation ein Rechtsanspruch auf ein Konto.

Der BAGFW-Präsident Wolfgang Stadler betont: „Die EU-Richtlinie ermöglicht nun auch Ver- und Überschuldeten, Geringverdienern, Wohnungslosen, Flüchtlingen und Menschen mit aufenthaltsrechtlicher Duldung einen Rechtsanspruch auf ein Basis-Girokonto. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu deren wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe an der Gesellschaft.“ Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hatten sich u.a. dafür eingesetzt, dass möglichst alle Banken ein kostenloses oder zumindest kostengünstiges Girokonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen anbieten. Die verabschiedete EU-Richtlinie zum sog. “Basiskonto” erfüllt diese Bedingungen.Nach Schätzungen der EU-Kommission haben über 30 Millionen Menschen in Europa keinen Zugang zu einem Girokonto

Die Bundesregierung war aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu realisieren, um die EU-Richtline umzusetzen. Ein Entwurf ist hier zu lesen. (sb)

Bild: Cozyta – fotolia

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