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Mehr Datenschutz für Hartz IV Empfänger

Mehr Datenschutz für Arbeitslose. Neuregelungen bei der ARGE
Bochum. Änderungen gibt es seit gestern für Hartz-IV-Empfänger. Die "Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender" (ARGE) ändert ihre Praxis bei der Prüfung der Kontostände von Antragsstellern. Einen dahingehenden Hinweis der Unabhängigen Sozialberatung an der Rottstraße bestätigte gestern die ARGE auf RN-Nachfrage.
"Nach der neuen Dienstanweisung verlangen wir nur noch bei der Erstantragstellung in der Regel die Kontoauszüge der letzten drei Monate", erläutert ARGE-Sprecher Stephan Kuckuk. In begründeten Einzelfällen könne man aber auch die Auszüge der vergangenen sechs Monate verlangen, betont er.

Bei Folgeanträgen dürften dann "nicht leistungsrelevante" Soll-Buchungen geschwärzt werden. "Diese Schwärzung sollte allerdings nicht auf dem Original erfolgen, sondern bereits auf einer Kopie, die dann nochmals zu kopieren wäre, um tatsächliche Unlesbarkeit zu erreichen", rät Norbert Herrmann von der Sozialberatung.

Schwärzungen
"Bei Missbrauchsverdacht werden wir aber die volle Offenlegung verlangen", erwidert Kuckuk und betont: "Ich denke, dass wir mit der Neuregelung unsere Praxis der Rechtslage ausreichend angepasst haben. 28.11.06

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