Elterngeld: Wenn der Stichtag zur Plage wird

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Stichtag 1 Januar 2007: Das neue Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab
Grundsätzlich bedeutet dies, wenn ein Kind am 31.12.2006 um 23.59 Uhr geboren wird, dann greift das bisherige "Erziehungsgeld"- ab 0.00 Uhr dann das neue Elterngeld. Was für Hartz IV EmpfägerInnen eher eine Ungleichheit in der Verteilung der Unterstützung von Eltern bedeutet, heißt für ArbeitnehmerInnen eine Verbesserung. So schlecht, so gut.

Eltern, die aus medizinischer Sicht natürlich nicht die Geburt ihres Kinder hinaus zögern wollen, klagen nun gegen diese "Stichtagregelung" der Bundesregierung. Denn die Eltern beklagen, dass es bis zum 1. Januar 2007 keine Übergangsregelung geschaffen wurde. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hingegen weist jede Kritik von sich; "sie könne zwar grundsätzlich jede Frustration verstehen, doch jedes Gesetz braucht einen Stichtag." Ursula von der Leyen glaubt auch nicht, dass eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg haben wird.

Die werdenen Eltern sind entschlossen; das neue Elterngeld ist nicht nur ungerecht zu Geringverdienern und Hartz 4 EmpfängerInnen, sondern auch zu Eltern, dessen Baby nichts vom Stichtag wissen will und schon Silvester 2006 genießt.

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