Rüttgers erwartet Mehrheit bei ALG I Vorschlägen

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NRW Ministerpräsident Jürgen Rüttgers erwartet beim CDU Parteitag eine Mehrheit für seine Hartz IV Vorschläge

In der kommenden Woche findet der CDU- Parteitag in Dresden statt. Mit Spannung wird die Abstimmung der ALG I Reform erwartet. Rüttgers fordert eine Angleichung des Arbeitslosengeld I der Einzahljahre in die Arbeitslosenversicherung. Dabei erwartet er eine "große Mehrheit" für seine Vorschläge. Indess warnte Rüttgers die CDU davor, das Thema "auf die lange Bank" zu schieben. Zuerst solle das Thema bei dem CDU Parteitag beschlossen werden und dann in der großen Koalition zusammen mit der SPD angegangen werden. Offen ließ Rüttgers, ob die NRW Koalition von CDU und FDP auch eine Bundesratsinitiative starten wird, um das Thema konsequenter anzugehen.

Zur Finanzierung zeigte sich CDU Generalsekretär Pofalla offen und verwies darauf, dass eine Koppelung des Arbeitslosengeld I an die Dauer der Einzahlung "kostenneutral" sei und seiner Ansicht nach kostengünstiger als bisher.

Kritik nicht nur CDU- intern
Die Rüttgers Hartz-4- Vorschläge sind im Grunde keine wirklichen Verbesserungen für Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen. Vorallem ältere Menschen würden durch die eventuellen Hartz 4- Änderungen benachteiligt werden. Viele ältere Erwerbslose müßten mit finanziellen Einbußen rechnen, informierte das "Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)" vor. Denn bisher haben über 55 Jährige bereits Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld I. Wenn nun die Vorschläge des NRW- Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers umgesetzt werden würde, was zum jetztigen Zeitpunkt nicht sehr wahrscheinlich ist, dann würde der Kreis der Berechtigten auf 40 Prozent schrumpfen.

Bisherige ALG I Regelung
Erwerbslose, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren erhalten ca. 60% (mit Kind: 67%) vom letzten Nettoverdienst. Die Länge des ALG I Bezuges dauert maximal 12 Monate.
Für Ältere ab 55 Jahren kann die Bezugsdauer bis zu 18 Monate andauern. Wenn kein Anspruch auf das ALG I besteht oder das ALG I nicht zum Leben reicht, dann kann ein Anspruch auf ALG II (oder auch Hartz IV genannt) bestehen.

55-jährige und Ältere können statt der üblichen 12 Monate 15 bzw. 18 Monate lang ALG I bekommen. Bedingung: mindestens 30 bzw. 36 "Beitragsmonate" in den letzten drei Jahren.

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