Hartz IV: Widerspruch gegen die Arge Bochum

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Widerspruch nach Plan
Bochum – Der Streit zwischen der "Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender" (ARGE) und Sozialberatungsstellen um die zulässige Höhe von Heizkosten für Langzeitarbeitslose geht in die nächste Runde. Nachdem die ARGE es ablehnt, ihre Pauschalierungpraxis aufzugeben, sammelt der Mieterverein juristische Munition für eine Klage. So legt der Verein nun einen Muster-Widerspruch gegen die Kürzungen bei den Heizkosten vor. Der Mustertext soll nach Angaben des Mietervereins möglichst vielen Betroffenen helfen, sich gegen Kürzungen ihrer Mietkostenerstattung zu wehren. Verfügbar ist der Text auf der Internetseite des Vereins.

Der Mieterverein rät allen ALG-II-Empfängern, deren Heizkosten von der ARGE nicht voll bezahlt werden, zum Widerspruch. Nach Auffassung der Mieterschützer geht die Rechtsprechung der Sozialgerichte davon aus, dass die Heizkosten voll übernommen werden müssen, wenn nicht unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegt. Auch die Unabhängige Sozialberatung an der Rottstraße ist dieser Meinung. Die Berater haben eine 20 Urteile umfassenden Aufstellung erarbeitet, die dies unterstreichen soll.

"Die ARGE ignoriert diese ganz einhellige Rechtsprechung und will nur ein Urteil der für Bochum zuständigen Kammer des Sozialgerichts Dortmund akzeptieren. Das soll sie bekommen. Wir hoffen, dass es möglichst viele Widersprüche gibt und würden auch ein Musterverfahren finanzieren", betont Aichard Hoffmann vom Mieterverein. – nhs
Widersprüche online zum Download.

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