Hartz IV: Zwangsumzug oder Untermieter

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Neues Hartz IV Urteil aus Hessen: Ist die Wohnung zu groß, müssen Untermieter aufgenommen werden.

Massen- WGs speziell für ALG II Empfänger? So könnte in ein paar Jahren die Zukunft von Hartz IV Empfängern aussehen, wenn die Erwerbslosigkeit weiter ansteigt und damit auch die repressiven Maßnahmen gegen ALG II Empfänger/innen. Das hessische Sozialgericht hat eine Klage eines Betroffenen zurück gewiesen, dem die ARGE einen Untermieter mit in die Wohnung als Alternative zum Zwangsumzug vorschlägt. Das Sozialgericht begründet die Zurückweisung der Klage damit, dass die Untermiete auch dann korrekt sei, wenn sich Untermieter und Hauptmieter die Küche und das Bad teilen müssen.

Geklagt hatte ein Hartz 4 Leistungsempfänger aus Darmstadt-Dieburg, der in einer 90-Quadratmeter-Wohnung lebte und dem die ARGE nur zwei Möglichkeiten bot: Entweder WG oder Auszug.

Ein Teilerfolg gab es jedoch für den Kläger: Der Landkreis muss die Heizkosten nicht nur als Pauschale zahlen, sondern Anhand der aufgestellten Rechnung.

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