Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


BSG verhandelt über Hartz IV Regelsatz

FDP Politiker fordert weniger Überwachung und Druck auf Hartz IV Bezieher.

Das Bundessozialgericht (BSG) verhandelt über den ALG II Regelsatz

Am 23. November 06 wird das Bundes- Sozialgericht in Kassel über die Frage entscheiden, ob der Arbeitslosengeld II Regelsatz von 345 Euro zu niedrig ist. Mit Hilfe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) klagt eine arbeitslos- gewordene Frau gegen den viel zu niedrig angesetztes Regelsatz. Sozialverbände und der DGB fordern schon lange eine Anhebung des Grundbedarfs- Satzes.

Die letzte Anhebung des ALG- Regelsatzes gab es im August 2006 für die Hartz IV Empfänger/innen in Ostdeutschland. Allerdings wurde nur eine Ost- Westangleichung vorgenommen. Seit 2 Jahren hat sich der Regelsatz faktisch nicht verändert, obwohl sich sehr wohl die Preise für die Anschaffung von Grundbedarfsmitteln seit dem erhöht haben. Auch im Zuge der Mehrwert- Steuererhöhung stellt sich die Frage, ob der Regelsatz von 345 Euro nicht zu niedrig ist.

6,4 Millionen Menschen bekommen zur Zeit Alg II. Alleinstehende müssen mtl. mit 345 Euro Regelsatz plus der als angemessen betrachteten Warmmiete auskommen, im Schnitt zusammen mit etwa 650 Euro. Der Regelsatz wird aus dem Ausgabeverhalten der unteren 20 % der Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 abgeleitet. Wenn deren Ausgaben für Telefon, Strom, Freizeit usw. wie vorher zu 100 % anerkannt worden wären, hätte der Regelsatz allein deswegen rund 37 Euro höher ausfallen, d.h. 382 Euro betragen müssen.

Lesen Sie auch:
Hartz IV & Vermögen: Was darf man behalten?
Hartz IV Regelsätze von Kindern gesenkt
Hartz IV: Eltern haften für ihre Kinder

Hartz IV: BSG rügt die Vorgabe ang. Wohnraum Rente 67: Koalition total von der Rolle