Hartz IV: Klassenfahrtskosten werden übernommen

Lesedauer < 1 Minute

Eltern die von Hartz IV abhängig sind, können sich teure Klassenfahrten der Kinder in den Schulen oft nicht leisten. Gelegentlich wird versucht Schulen mit einem sog Sozial- Übereinkommen die Kosten in der Klasse gesamt aufzuteilen. In Strukturschwachen Regionen ist dies nicht möglich. Das Sozialgericht Schleswig hat nun entschieden, dass Klassenfahrten auch von den Jobcentern übernommen werden müssen. Eltern, die von ALG II leben, müssen die Kosten ersetzt bekommen. Dies wurde mit einem Eilentschluss nun entschieden.

Die soziale Integrietät des Schülers, der aufgrund der zu hohen Kosten nicht mit zur Klassenfahrt fahren kann, ist sonst gefährdet. Denn bei einer Klassenfahrt wird der Klassenverbund gestärkt. Zumeist sind Klassenfahrten mit Studienfahrten vergleichbar, da bei den meisten Klassenfahrten ein Studien- und Lehrprogramm angeboten wird.

Schülerin will zur Klassenfahrt an den Gardasee. Übereinkunft über den Höchstsatz wurde als nichtig erklärt.

In einem konkreten Fall ging es darum, dass eine Schülerin mit ihrer Klasse zum Gardasee fahren wollte. Die Kosten der Klassenfahrt betrugen 308 Euro. Das Amt wollte jedoch nur 200 Euro begleichen. Dabei berief sich das Amt auf einen Vertrag zwischen Arbeitsagentur und der Stadt Kiel, bei dem ein sog Höchstsatz festgelegt wurde. Das Sozialgericht Kiel widersprach dieser Ansicht und erklärte diese Einigung für nichtig. Das Sozialgesetz sieht vor, dass die Kosten im vollem Umfang übernommen werden. (Aktenzeichen: Sozialgericht Schleswig S 6 AS 556/06 ER)

Lesen Sie auch:
Auch Berufstätige können Hartz IV beantragen!
CDU: Auto weg bei Hartz IV
Hartz IV: Jugendliche aufgepasst!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...