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Hartz IV: Nebenkosten der Wohnung

Hartz IV Ratgeber. Welche Kosten werden durch das Amt übernommen und welche müssen vom ALG II Regelsatz beglichen werden.

Grundsätzlich ist zwischen den Heizkosten und den sonstigen Mietneben- Kosten zu unterscheiden. Zu den Mietnebenkosten gehöhren Warmwasser und Strom. Dies bedeutet, dass die Kosten für Strom, Warmwasser und Gas nicht übernommen werden. Diese Kosten sind bisher von dem ALG II Regelsatz zu begleichen. In Bayern läuft zur Zeit ein Pilot- Projekt, dass einen Sozialtarif für Strom & Gas anbietet. Dies wird ähnlich geregelt, wie beim Telekom- Sozialtarif.

Zusätzlich zur Miete werden angemessene Heizungskosten übernommen. Angemessen bedeutet einen regionalen Durchschnitt. In Fällen in denen Warmwasser nicht über einen elektrischen Boiler produziert wird, sondern durch eine Heizungsanlage, werden die Kosten von der Summe der Kosten für Heizung abgezogen und vom Hartz IV Empfänger vom ALG- Regelsatz beglichen. Im Durchschnitt wird ein Abzug von ca 18 % der Heizungskosten gewährt. Mancher Orts wird ein Festbetrag pro m2 Wohnfläsche gestellt. Rechtswidrig ist ein solcher Abzug in Fällen, in denen Warmwasser elektrisch erhitzt wird.

Wohnungs- und Hauseigentum
Bei Eigentumswohnungen können zu dem Grundsteuer, Schornsteinfeger etc. übernommen werden. Das heißt, dass bei Wohneigentum zählen zu den Nebenkosten Kreditzinsen für den Wohnungsbaukredit, Grundsteuer, Gebäudeversicherung sowie die üblichen auch bei Mietwohnungen anfallenden Kosten (Wasser, Müll, Straßenreinigung etc.). Auch Instandhaltungskosten (im wörtlichen Sinne) werden übernommen, allerdings nicht pauschal, sondern nur auf Einzelantrag.
Kredittilgungsraten werden nicht anerkannt.

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