Hartz IV: Statt “Ich AG” jetzt Gründungszuschuss

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Statt Ich- AG´s kann nun ein Gründungszuschuss mit bis zu 4500 Euro extra beantragt werden
Seit den Hartz IV- Gesetzesänderungen am 01.08.2006 gibt es keine sog. "Ich- AG s" mehr. Wenn man die Möglichkeit sieht und sich selbstständig machen will, können Arbeitslosengeld I Empfänger bis zu neun Monaten 300 Euro extra zum Arbeitslosengeld erhalten.

Damit sind die Ich AG´s abgeschafft und es gibt auch kein sog. Überbrückungsgeld mehr. Die Agentur für Arbeit bezahlt nun auf Antrag 9 Monate extra 300 Euro. Diese Untestützung kann bis maximal 3 Monate verlängert werden.

Beispielrechnung:
15 x 300 Euro
= 4.500 Euro extra

Damit Sie einen Antrag auf einen Gründungszuschuss stellen können, benötigen Sie ein Konzept (Businessplan) sowie einen detalierten Finanzplan. Hilfe zur Erstellung eines Businessplan´s bekommt man bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Wer bereits eine Ich AG oder einen Gründungszuschuss erhielt, kann spätestens nach 24 Monaten erneut einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Achtung: Scheitert man mit der Geschäftsidee, verliert man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsprechend der Förderungsdauer.

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