Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Leben am Rande von ALG 2

Arm trotz Arbeit? Das Leben am Rande von Hartz 4
In Deutschland existiert ein großer Niedriglohnsektor. Mit den neuen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz) ist eine Expansion der Niedriglöhne ermöglicht worden. Faktisch sind mit der Zumutbarkeit jeder nicht-sittenwidriger Arbeit alle Schranken gefallen; dazu kommen bekanntlich die 1-Euro- und Mini-Jobs, die Ich AGs und die Ausweitung von Leiharbeit - alle Instrumente zur Lohndrückerei. Die Betroffenen sind die Haushaltshilfe aus NRW mit 5,65 € in der Stunde, der Page im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe mit 5,95 €, die Floristin aus Schleswig-Holstein mit 7,66 € und der Konditor aus Hamburg mit 7,87 € – sofern sie nach Tarif bezahlt werden. Aber selbst dort, wo die Tarife noch deutlich darunter liegen – beim Hoteldiener aus Mecklenburg-Vorpommern mit 5,12 €, der Friseurmeisterin aus Sachsen mit 5,59 € oder dem Gebäudereiniger aus Sachsen-Anhalt mit 5,79 € – ist das meist nicht mehr der Fall. In Westdeutschland sind heute in etwa 6 –7 Millionen Beschäftigte davon betroffen.

Zu den Verlierern zählen auch die Gewerkschaften. Sie spüren den Druck, der von der Lohnkonkurrenz ausgeht, wenn ihre Konzessionsbereitschaft beim Outsourcing von Kantinenpersonal und anderen Dienstleistungen in Industriebetrieben oder bei der Privatisierung von Bauhöfen oder Busbetrieben ein ums andere Jahr neu ausgetestet wird. Die Stärke der Gewerkschaft leitet sich aus der Fähigkeit ab, die Konkurrenz zwischen den abhängig Beschäftigten zu begrenzen. Diese Fähigkeit hängt nicht zuletzt davon ab, Dumping und Wucher zu verhindern. Diese Herausforderung hat gerade erst begonnen.

Innerhalb der deutschen Gewerkschaften ist Konsens, dass es einer zielgerichteten Mindestlohnpolitik bedarf. Wie kontrovers man auch immer die Wirksamkeit der Instrumente beurteilt – gesetzlicher Mindestlohn oder Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen –, wir brauchen einen Kurswechsel. Für die Geschichte der Lohnarbeit die ist die Existenz eines gesetzlichen Mindestlohns von entscheidender Bedeutung, da sie Minimalbedingungen für den Zugang zur Arbeitnehmerlage definieren und ihnen gesetzlichen Status verleihen. Ein gesetzlicher Mindestlohns muss armutsresistent sein – darf also unter der Hand nicht Armutslöhne sanktionieren. Deshalb ist die Höhe entscheidend.

Informationen zur Mindeslohn- Kampagne finden Sie unter www.mindestlohn.de

Koalition stellt Studie über Elterngeld vor Überflüssige: "Mundraub als Protest" gegen Hartz