Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Abschreckende Jobangebote 1 Euro Jobs

Die neuen Änderungen bei den Hartz IV Gesetzen bieten viel Unsinn und suggerieren, dass die Argentur für Arbeit (ARGE) nun tatsächlich ihre Vermittlung von Erwerbslosen in Angriff nimmt. So wurde bei der "Reform" der Hartz IV Gesetze, die ab dem 1. August 2006 in Kraft treten, beschlossen, dass künftig jedem ALG II Anspruchsberechtigten sofort ein Berufs/ Jobangebot gemacht werden soll. Auch wenn es keine Jobs gibt, wird eines gemacht, um zu kontrollieren, ob ein "Wille zur Jobannahme" besteht. Das soll bedeutet, dass allen erwerbsfähigen Personen, die in den letzten zwei Jahren keine Geldleistungen nach SGB II oder SGB III erhalten haben, bei der Antragstellung unverzüglich eine „Leistung zur Eingliederung in Arbeit“ angeboten wird. Absehbar wird es sich dabei ganz überwiegend um 1-Euro-Jobs handeln! Die Regelung setzt eindeutig auf Abschreckung. Denn passgenaue Hilfen, die die Arbeitsmarkt-Chancen verbessern helfen können, setzen einen entsprechenden Beratungs- und Klärungsprozess voraus und können naturgemäß nicht beim Erstkontakt angeboten werden! Lesen Sie hierzu auch: Hartz IV: Viel neues beim Arbeitslosengeld II

So steht fest, dass die Jobangebote vornehmlich Billig- Lohn Angebote in Form von 1 Euro Jobs sind, die einem Arbeitszwangsdienst, den kürzlich noch ein CSU Hinterbänkler gefordert hatte, gleich kommt. Bei Zuwiderhandlungen drohen harte Kürzungen.

Was ändert sich bei den 1-Euro-Jobs?
Die Arbeitsgelegenheiten werden Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen gleichgestellt. Damit wird der bisher vom Gesetz nahe gelegte Nachrang der Arbeitsgelegenheiten gegenüber anderen Instrumenten abgeschafft. (§ 16 Abs. 1). Die Aufwandsentschädigung bei 1-Euro-Jobs wird nicht für Urlaubszeiten gezahlt (16 Abs. 4).

Hartz IV: Der Vermögensfreibetrag wird gekürzt Hartz IV: Kostenexplosion des ALG nur ein Mythos?