Hartz IV: Viel neues beim Arbeitslosengeld II

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Während sich CDU/CSU und SPD noch darüber streiten, welche Änderungen zu Lasten der Arbeitslosegeld II (ALG II) Empfänger zukünftig geplant werden sollten, sind neue Änderungen bereits auf den Weg gebracht. Wir haben einige "Hartz-IV-Reformen" für Sie aufgelistet. Die Änderungen von Hartz IV treten ab 1. Juli 2006 sowie am 1. August 2006 in Kraft.

1. Bedarfsgemeinschaften
In Zukunft soll nicht mehr die Arbeitsagentur (ARGE) nachweisen, dass die ALG II Empfänger/innen in keiner Lebenspartnerschaft leben, sondern der Hartz IV Empfänger selbst. Dabei sollen auch gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften genauer unter die Lupe genommen werden. Als Anhaltspunkte für die ARGE gelten die Dauer der Beziehung – in der Regel ab einem Jahr – , ein gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder oder die Versorgung von Verwandten. Das ALG II soll nur dann gezahlt werden, wenn der Lebenspartner nicht genügend Geld zum Unterhalt des Anderen zur Verfügung hat. Hierfür gilt das Minimum des Hartz 4 Regelsatzes. Siehe auch: Hartz IV: Neues zu Bedarfsgemeinschaften

2. Jugendliche, junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen zu Hause bleiben
Weiterhin müssen Eltern für ihre minderjährigen Kinder aufkommen und darüber hinaus auch noch für unter 25-jährige Kinder, die ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Neu ist Erwerbslose unter 25 Jahren, die bei den Eltern ausziehen, brauchen dafür die Genehmigung der ARGE. Sonst werden die Wohnkosten gestrichen und das Arbeitslosengeld II um ein Fünftel gekürzt. Jugendliche, die bei Eltern wohnen, die ALG II beziehen, sind einer Bedarfgemeinschaft zu geordnet. Lesen Sie auch: Hartz IV: Ab 1.Juli Jugendliche bleiben zu Hause

3. Nicht mehr alle Sozialgeldbedürftige bekommen das ALG II
Nicht mehr alle Menschen sollen das Arbeitslosengeld bekommen. So sollen Gefangene in der JVA, Pflegefälle und andere Menschen in stationären Einrichtungen werden vom Bezug des Arbeitslosengeldes II ausgeschlossen. Als Ausgleich soll ein Sozialgeld bezahlt werden. Eine Prüfung, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, fällt demnach weg. Das Sozialgeld bekommen aber nur die, die weniger als 6 Monate im Krankenhaus liegen.

4. Vermögen, Geld & Altersabsicherung
Neues zu den sog Freibeträgen: Die neuen Gesetze sehen, dass die Freibeträge zugunsten der Alterssicherung zu verschieben sind. Der Freibetrag wird für Erspartes auf 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9.750 Euro) abgesenkt und gleichzeitig der Freibetrag für Altersvermögen auf 250 Euro pro Lebensjahr (maximal 16.250 Euro) aufgestockt.

5. Jobangebote und scharfe Kontrollen
Künftig soll jedem ALG II Anspruchsberechtigten sofort ein Berufs/ Jobangebot gemacht werden. Auch wenn es keine Jobs gibt, wird eines gemacht, um zu kontrollieren, ob ein "Wille zur Jobannahme" besteht. Damit wird vorraus gesetzt, dass die meisten ALG II Empfänger nicht arbeiten wollen. Vorallem dieses Gesetzt verkennt die Realitäten. Bis auf wenige, wollen die meisten Hartz IV abhängigen wieder eine Arbeit haben. So werden Hoffnungen gemacht, die sich dann als Schikane heraus stellen. Denn das Jobangebot ist eine Kontrolle und kein realistisches Angebot. Ferner sollen Kontrollen ausgeweitet werden. Eigens dafür soll es eine bundesweite ARGE Außendienst- Stelle geben, die sich nur damit beschäftigt, Erwerbslose zu bespitzeln, um angeblichen Missbrauch aufzudecken.

6. Repression und Strafen
Wenn Arbeitsangebote nicht in Anspruch genommen werden, können 30 % von dem ALG 2 für die Zeit von 3. Monaten gekürzt werden. Wenn innerhalb dieser 3 Monate abermals ein Jobangebot abgelehnt wird, kann es passieren, dass Kürzungen von (insgesamt) 60 % gemacht werden. Bei mehrfacher Ablehnung kann auch das gesamte Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Sogeannte Sanktionen können erlassen werden, wenn der Hartz IV Betroffene sich nachträglich bereit erklärt, den Aufgaben der ARGE nachzukommen. Siehe auch: Kann man Arbeitsangebote bei Hartz IV ablehnen?

Unser Kommentar:
Die Bundesregierung erhofft sich wie immer mit diesen Maßnahmen Millionenhohe Einsparungen. Bei einem wahrscheinlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit werden diese "Einsparungen" wohl ausbleiben. Ausbaden müssen es nunmehr wieder einmal die, die schon wenig haben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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