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Hartz IV & Vermögen: Was darf man behalten?

Ähnlich wie in der damaligen Arbeitslosenhilfe muss Vermögen beim Arbeitslosengeld II , das bestimmte Freigrenzen überschreitet, zunächst verbraucht werden.

Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Pro Lebensjahr erhöht sich der Freibetrag um 150.- Euro, höchstens jedoch auf 13.000.- Euro pro Person. Das entspricht einem Lebensalter von 65 Jahren. D.h. konkret, bei einem 55-Jährigen beträgt der Freibetrag 11.000.- Euro. Lebt diese Person mit einem 50-jährigen Partner zusammen, erhöht sich der Freibetrag noch einmal um 10.000.- Euro auf insgesamt 21.000.- Euro.

Altersversicherung?
Bei Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen Sie zusätzlich ein Betrag in Höhe von weiteren 200.- Euro pro Lebensjahr dann nicht angerechnet wird, wenn das Vermögen eindeutig der Alterssicherung dient. Allerdings sind bisher derartige Anlageprodukte selten. Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Versicherungen bereit sein werden, mit den Versicherungsnehmern derartige Klauseln zu vereinbaren. Der Gesetzgeber hat den Weg hierfür inzwischen frei gemacht.Wenn also z.B. eine Lebensversicherung besteht, die den nicht gebundenen Freibetrag von 200.- Euro überschreitet, sollte mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und eine entsprechende Regelung getroffen werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Ersparnisse aus den so genannten Riester-Verträgen in Zukunft anrechnungsfrei sind.
Darüber hinaus steht den Arbeitslosen einen Betrag in Höhe von 750.- Euro pro Person zu, um Rücklagen für kurzfristige Anschaffungen zu bilden.

Das SGB zum Vermögen:
Vermögen ist alles Geld und alle Gegenstände und alle Rechte, die der Arbeitsuchende verkaufen könnte. Weil es Sachen gibt, bei denen auch der Gesetzgeber einsieht, dass es schlecht wäre, diese zu verkaufen, werden diese einfach nicht zum Vermögen gezählt: (§12 III SGB II) 1. Hausrat (TV, Fernseher, Möbel, Küchengeräte) 2. für jeden Arbeitsuchenden ein eigenes angemessenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Mofa). jedoch gilt hier die 6000 Euro Grenze.

Achtung: Die Beträge haben sich geändert: Schauen Sie in den aktuellen Artikel: ALG II Vermögen

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