Hartz IV: Durchleuchtung der Lebensverhältnisse

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Bei den gestiegenen Kosten, die Hartz IV verursacht, sollen nun noch repressivere Maßnahmen gegen ALG II Empfänger eingeführt werden. Dabei will die Bundesregierung mit "schärferen Kontrollen" gegen Hartz IV Empfänger vorgehen. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben Kosten in Milliardenhöhe einsparen. Ein 96 seitiger Entwurf des Gesetzes zur "Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" sieht vor, scharfe Kontrollen vor Ort durchzuführen, um die Lebensverhältnisse der Leistungsempfänger/innen zu prüfen. Auch sollen Konten und evtl. Bank- Depots leichter durchleuchtet werden können. Entsprechende datenschutzrechtliche Aspekte sind bisher nicht thematisert worden.

Nach einer Debatte im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag, sollen die Korrekturen der sog. Hartz- Reform am 1. August 2006 in Kraft treten. Die Bundesregierung erhofft sich damit, rund 500 Millionen Euro einsparen zu können. Allein mit dieser Annahme wird bewußt, dass die gestiegenen Kosten bei den ALG II Empfänger/innen fest gemacht wird und nicht bei den Umständen, die zu Hartz IV führen.

ALG II Bedarfsgemeinschaft: Die Beweislast wird umgekehrt
In Zukunft soll nicht mehr die Arbeitsagentur (ARGE) nachweisen, dass die ALG II Empfänger/innen in keiner Lebenspartnerschaft leben, sondern der Hartz IV Empfänger selbst. Dabei sollen auch gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften genauer unter die Lupe genommen werden. Wie die Beweislast sich umkehren lässt, ist zur Zeit allen unklar. Hausbesuche und Telefonbefragungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung durch die ARGE verstärkt werden. Dem gegenüber steht ein Urteil des Landessozialgericht Halle:

Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG, – Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER).

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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