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Hartz 4: ALG 2 Kürzung für bis 25jährige

Junge Arbeitslose unter 25 müssen nach der von der großen Koalition geplanten Änderung der Hartz 4 Regeln künftig nicht nur wieder bei den Eltern wohnen, sondern sich auch mit weniger Geld zufrieden geben.

So sollen die Regelleistungen für junge Erwachsene von derzeit 345 EUR auf 276 EUR abgesenkt werden und die Selbstbestimmung des Wohnorts erst ab dem 25. Lebensjahr möglich sein. Weiterhin sollen zukünftig Partner von Hartz 4 Hilfeempfängern voll unterhaltspflichtig für nicht von ihnen stammende Kinder werden.

Union und SPD beschlossen bei ihren Koalitionsverhandlungen der enormen Vermehrung der Haushalte jugendlicher Arbeitsloser "einen Riegel" vorzuschieben. Die bei Hartz 4 insgesamt möglichen Einsparungen wurden von der Koalition mit vier Milliarden Euro veranschlagt.

Der durch CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf zur Änderungen bei den Hartz-IV-Gesetzen löst bei vielen Erwerbsloseninitiativen und Betroffenen Wut und Fassungslosigkeit aus. Kern der Regelung wäre eine Absenkung der Regelleistung bei den unter 25jährigen (Ziff. 2.6 S. 30 Koalitionsvertrag). Außerdem sollen junge Erwachsene zukünftig nur noch dann die Miete nach dem Auszug aus dem Elternhaus erhalten, wenn die Arbeitsagentur ausdrücklich zugestimmt hat.
Tatsächlich ist diese Kürzung keine tatsächlichen Einsparung (0,5 Mrd. EUR), sondern den Beginn einer generellen Absenkung der Leistungen bei Hilfebedürftigen.

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