ALG II: Was kommt mit der “Großen Koalition”?

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In den nächsten Jahren werden weiterhin soziale Leistungen massiv eingeschränkt werden. Mit Einsparungen von 3,8 Milliarden Euro werden die Erwerbslosen wieder überproportional belastet. Um diesen Beitrag sollen die Kosten der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gesenkt werden. 2 Milliarden bringt die Kürzung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose von 78 auf 40 Euro (damit wird die andere Hälfte der Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt); 1,8 Milliarden sollen durch »Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen« eingespart werden. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als dass ALG-2-Beziehende zunehmend drangsaliert werden — z.B. durch Telefonabfragen, denen sie sich nicht mehr entziehen können sollen; durch Schnüffelaktionen wie Hausbesuche, um die Angaben der Erwerbslosen zu überprüfen (im Nachbarland Belgien sind solche Repressalien gang und gäbe); durch Behauptung eheähnlicher Partnerschaften, auch wenn keine solchen vorliegen; durch die Umkehr der Beweislast.

Eltern müssen für erwachsene Kinder zwischen 18 und 25 Jahren wieder zahlen, arbeitslose Jugendliche unter 25 dürfen keine eigene Wohnung beziehen, wenn die Arbeitsagentur damit nicht einverstanden ist. Für 600 Millionen Euro, die dadurch weniger ausgegeben werden, wird Jugendlichen somit das Recht auf eigene Existenz wieder in Frage gestellt.

Die Kommunalisierung der Lasten der Erwerbslosigkeit wird fortgesetzt: Einerseits wird den 69 Optionskommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen, erlaubt, ihre »Experimentierphase« bis Ende 2013 auszudehnen. Gleichzeitig werden die Mittel, die die Kommunen vom Bund für die Übernahme der Miet- und Heizkosten für ALG-2-Beziehende erhalten, verbindlich festgeschrieben. D.h. die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen, wenn sich die Zahl der Leistungsbeziehenden über das vorgesehene Maß hinaus erhöht.

Der Regelsatz für ALG 2 wird jedoch im Osten auf die im Westen geltenden 345 Euro angehoben.

ALG 1: Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird vom 1.2.2006 an auf höchstens 12 Monate begrenzt (Ältere: höchstens 18 Monate) — wie schon Schröders Agenda 2010 vorgesehen hatte.

Alle Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit werden überprüft. Spätestens 2007 soll die aktive Arbeitsmarktpolitik "grundlegend neu ausgerichtet" werden. Die von Peter Hartz so hoch gepriesenen neuen Instrumente, Menschen in Arbeit zu bringen, die nicht da ist — die PersonalServiceAgenturen vor allem, aber auch die IchAGS — deren Untauglichkeit bereits vielfach nachgewiesen wurde, werden sang- und klanglos eingemottet. Die Maßnahmen der Regierung Schröder, den Unternehmen die Beschäftigung Älterer finanziell zu erleichtern, werden fortgeführt. Kombilohnmodelle werden ausgebaut.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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