Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Hartz IV News

Hartz IV News


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

200.000 Kinder raus aus der Hartz IV Statistik?

Seit 2008 wird der Kinderzuschlag unbefristet gezahlt. Familien, die sich selbst unterhalten können, aber mit Kindern auf den Hartz IV Bezug angewiesen wären, haben einen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Von der Leyen hält an Ausbau des Kinderzuschlags fest oder 200.000 Kinder bald nicht mehr im Hartz IV-Bezug? 200.000 Kinder weniger in der Hartz IV Statistik?

Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Sozialleistungen abhängig sind, sollen "zielgenau unterstützt werden". Deshalb wurde 2005 der Kinderzuschlag eingeführt, zunächst befristet auf 36 Monate. Seit 2008 wird der Kinderzuschlag unbefristet gezahlt. Familien, die sich selbst unterhalten können, aber mit Kindern auf den Bezug Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen wären, haben einen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Nun will Familienministerin von der Leyen die Bedingungen für den Bezug vom Kinderzuschlag ändern. Dadurch sollen 200.000 Kinder und deren Familien nicht mehr auf den Bezug von ALG II angewiesen.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag soll gesenkt werden, so dass Familien die bisher ALG II bezogen haben, den Kinderzuschlag bekämen. Auch eine Wahlmöglichkeit zwischen Kinderzuschlag und ALG II möchte Frau von der Leyen einführen. Ein weiterer Kritikpunkt von Frau von der Leyen, ist der Ein- und Ausstieg in den Kinderzuschlag. So kann „es dazu führen, dass durch nur einen Euro zusätzlichen Verdienst ... 70 Euro Kinderzuschlag wegfallen“ so Frau von der Leyen auf Welt online. Diese Berechnungsgrundlage will Frau von der Leyen verbessern.

Es ist wichtig darauf hin zuweisen, dass die von der Ministerin für Familie, Senioren, Familie und Jugend in ihrer Rede am 11. November im Bundestag dargestellten Pläne, in vielen Punkten erst mal nur Vorschläge sind. So soll der Kinderzuschlag weiterentwickelt werden, „der den Erwerbsanreiz für die Eltern deutlich stärkt“ so die Ministerin in ihrer Rede. Wie die Umsetzung konkret aussehen soll ist bisher unklar, die Weiterentwicklung des Kinderzuschlages findet daher auch nur in einem kurzen Absatz in der Rede Beachtung.

Weiterhin unklar ist, ob die Familien mit der Weiterentwicklung des Kinderzuschlages mehr Geld im Portemonnaie haben. Oder ob es nur eine Verlagerung der Zuschüsse ist, das was ihnen dann nicht mehr an ALG II gezahlt wird, wird durch den Kinderzuschlag und einem eventuellen Anspruch auf Wohngeld ausgeglichen. Sowohl der Kinderzuschlag als auch das Wohngeld sind keine Almosen des Staates, insofern würde sich der Status der Familien zum Besseren verändern. Es macht sicherlich für die Familien einen Unterschied, ob sie von ihrem eigenen Einkommen plus Hartz IV leben oder von ihrem eigenen Einkommen plus Kinderzuschlag und Wohngeld. Trotz allem bleibt die Frage im Raum, ob es Frau von der Leyen um eine Beseitigung der Kinderarmut oder um eine Bereinigung der Statistiken geht. Doch dies bleibt Spekulation, so lange Frau von der Leyen ihr Vorhaben nicht konkretisiert! (13.11.2009)

Hamburg bei Hartz IV im Alleingang Solidarität im Gesundheitswesen geht anders