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Nachzahlung bei befristeten Renten möglich

Nachzahlung bei befristeten Renten möglich
Sozialverband VdK rät einen Überprüfungsantrag zu stellen

Bezieher/innen einer befristeten Rente können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rentennachzahlung haben. Auch deren künftige Rentenzahlungen können sich erhöhen.

Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30 April 2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente unbefristet gezahlt wird. Darauf wies der Sozialverband VdK Deutschland heute in Berlin hin.

Allen, die diese Voraussetzungen erfüllen, empfiehlt der Sozialverband VdK, einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Der Antrag sollte bis Ende Dezember gestellt werden, da eine Nachzahlung nur für die vergangenen vier Kalenderjahre möglich ist und am 31.12.2008 ein Anspruch für das Jahr 2004 erlischt.

Angst vor einer Schlechterstellung müsse niemand haben. Sollte ein niedrigerer Rentenanspruch errechnet werden, werde die Rente wegen des gesetzlichen Besitzstands trotzdem in der bisherigen Höhe weitergezahlt, erläuterte der VdK.

Grundlage ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, das durch den Gesetzgeber mit Wirkung ab dem ersten Mai 2007 allerdings wieder außer Kraft gesetzt wurde. Danach handelt es sich bei der Weiterbewilligung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ("Zeitrente") jeweils um die Feststellung eines neuen Rentenanspruchs mit Neubestimmung von Entgeltpunkten und Rentenhöhe. Betroffene werden bei ihrer Antragstellung vom VdK unterstützt. Sie können sich an jede VdK-Geschäftsstelle wenden. Voraussetzung hierfür ist eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK. (21.11.2008)

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