Politiker fordern höhere Hartz IV Regelsätze

Lesedauer < 1 Minute

Politiker der Oppositionsparteien Grüne und Linke fordern nach dem Urteil des hessischen Landessozialgericht eine Anhebung der ALG II Regelsätze.

Politiker der Oppositionsparteien Grüne und Linke fordern nach dem Urteil des hessischen Landessozialgericht eine Anhebung der ALG II Regelsätze. Reinhard Bütikofer (Grüne) sagte in Hinblick auf das Urteil gegenüber der Presse, dass die Arbeitslosengeld II Regelsätze "nicht ausreichend" seien. Bütikhofer forderte eine sofortige Anhebung auf 420 Euro des Grundregelsatzes. Er kritisierte, dass die geplante ALG II Anhebung im kommenden Jahr von rund 7 Euro ein zynischer "Witz" sei. Klaus Ernst (stellv. Vorsitzender der LINKEN) hingegen forderte einen Mindestregelsatz von 435 Euro pro Person. Er mahnte die Bundesregierung den Hartz IV-Satz schnellst-möglich zu erhöhen, um eine "Blamage vor Karlsruhe" zu vermeiden. Es reiche nicht aus, bis zum Juli nächsten Jahres zu warten.

Das hessische Landessozialgericht hat die Klage eines engagierten Mannes statt gegeben, der in einer 42seitigen Klageschrift erklärte, dass der Hartz-IV Regelsatz zu gering bemessen ist. Das Gericht hatte 4 Gutachten eingeholt und vor allem auch dessen Bedarfsbemessung ananlysiert, aus denen ebenso, wie aus einer weiteren fachlichen Äußerung hervorging, daß die gesamte Bemessung der Hartz-IV-Regelleistungen durch die vormalige Bundesregierung per sogenannten EVS (Einkommens- und
Verbrauchsstudie) unter offenbar ungesetzlichen und fachlich sowie sozialgesellschaftlichen falschen Voraussetzungen zustande gekommen war.

Die Darmstädter Richter beanstandeten u.a., dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen, fehle es an einer plausiblen Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhielten wie ein Neugeborene. Das Verfahren wurde nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter geleitet. Von einem Teilerfolg sprechen verschiedene Erwerbslosengruppen. Man muss nun das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten. (31.10.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...