Eingliederungszuschüsse für Hartz IV-Empfänger

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Laut dem Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wirken Eingliederungszuschüsse bei ALG II Empfängern.

Die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern, die mit Eingliederungszuschüssen gefördert wurden, sind 20 Monate nach Förderbeginn 40 Prozentpunkte höher als die vergleichbarer ungeförderter Arbeitsloser, zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ). Wegen möglicher Mitnahme- und Substitutionseffekte bedeute dies aber noch nicht, dass Eingliederungszuschüsse die Arbeitslosigkeit insgesamt senken, betonen die Autoren der Studie. Sie sprechen sich daher für einen gezielten Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments aus.

Die Studie untersucht die mittelfristigen Auswirkungen von Eingliederungszuschüssen auf die Erwerbsverläufe von Hartz-IV-Empfängern, die Anfang 2005 aus der Arbeitslosigkeit in eine geförderte Beschäftigung eingetreten sind. Die Wirkung der Zuschüsse wird durch den Vergleich mit einer Gruppe ähnlicher, jedoch nicht geförderter Arbeitsloser errechnet.

Knapp 70 Prozent der geförderten Hartz-IV-Empfänger gingen 20 Monate nach Förderbeginn einer regulären Beschäftigung nach. In der Vergleichsgruppe ungeförderter Arbeitsloser traf dies für weniger als 30 Prozent zu. Die größte Wirkung erzielten die Eingliederungszuschüsse in der Regel bei Leistungsempfängern, die besondere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Maßgeblich sind unter anderem Faktoren wie Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit.

„Trotz positiver Ergebnisse müssen Eingliederungszuschüsse sorgfältig eingesetzt werden“, lautet das Fazit der Arbeitsmarktforscher. Um Nebeneffekte wie Mitnahme und Substitution gering zu halten, sprechen sie sich dafür aus, weiterhin gezielt Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern und warnen vor einer zu starken Ausweitung des Instruments. Richtschnur müsse sein, temporäre individuelle Minderleistungen auszugleichen.

Stichwort: Eingliederungszuschüsse
Eingliederungszuschüsse zum Lohn können zeitlich begrenzt an Arbeitgeber gewährt werden. Sie dienen dem Ausgleich von Minderleistungen, die zum Beispiel wegen einer langen Arbeitslosigkeitsdauer oder fehlender Qualifikationen bestehen können. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate, bei Älteren ab 50 Jahren maximal 36 Monate. Der Förderhöchstsatz beträgt 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Für behinderte Menschen gelten gesonderte Förderkonditionen.

Eingliederungszuschüsse sind neben Trainingsmaßnahmen, Weiterbildungen und Arbeitsgelegenheiten eines der wichtigsten Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 250.000 Personen mit einem Eingliederungszuschuss gefördert, darunter 125.000 Hartz-IV-Empfänger. Die Wirkungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung sind bereits gut erforscht: Hier hat sich ebenfalls gezeigt, dass Geförderte auch nach der Förderung deutlich häufiger regulär beschäftigt waren als vergleichbare ungeförderte Arbeitslose. (IAB, 04.09.2008)

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