Bürgergeld: Beratungsschein für den Anwalt – So bekommst Du ihn

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Häufig müssen sich Bürgergeldempfänger mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialleistungen haben Anspruch auf Rechtsberatung. Dazu braucht man einen Beratungsschein. Dieser gilt für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Wie bekomme ich Beratungshilfe (Beratungsschein), wenn ich einen Anwalt zur Hilfe benötige?
Wenn Sie die Beratung eines Anwalts benötigen, können Sie zur Rechtsantragsstelle des für Ihre Wohnanschrift zuständigen Amtsgerichts gehen und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Sie müssen dort folgende Unterlagen vorlegen:

Welche Unterlagen sind wichtig

  • den strittigen Bürgergeld-Bescheid oder Widerspruchsbescheid des Jobcenters,
  • Belege über Ihre aktuelle Miete,
  • Nachweise über Ihr Einkommen,
  • Nachweise über Ihr Vermögen.

Vorsorglich sollten Sie auch Ihre Kontoauszüge des letzten Monats, gegebenenfalls auch der letzten drei Monate, mitnehmen.

Der Berechtigungsschein soll Ihnen vom Gericht sofort ausgestellt und mitgegeben werden, weil Sie ihn zu Beginn der Beratung beim Anwalt vorlegen müssen. Wird die Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie an den Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 10 Euro zahlen.

Gerichte lehnen häufig die Ausstellung von Beratungsscheinen ab

Immer häufiger lehnen die Gerichte Beratungshilfe mit der Begründung ab, man könne sich auch beim Jobcenter beraten lassen, selbst Widerspruch einlegen oder den Widerspruchsbescheid abwarten.

Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Verlangen Sie ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Machen Sie deutlich, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe in Not geraten sind oder vergeblich versucht haben, die Angelegenheit selbst mit dem Jobcenter zu klären.

Wenn auch das nicht hilft, verlangen Sie sofort einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid.

Legen Sie dagegen sofort schriftlich einen so genannten Widerspruch bei der Widerspruchsstelle ein. Schreiben Sie, warum Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Wenn das alles nichts hilft, sollten Sie eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen.

Wichtiger Zusatz: Das Bürgergeld lässt Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe zu, das Gericht sieht die Höhe anders. Bevor Bürgergeldempfänger einen Anwalt aufsuchen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass eigenes Vermögen bis zu einer bestimmten Summe nicht angerechnet wird.

Übersteigt es diese Summe, zahlt der Hilfesuchende alles aus eigener Tasche. Das Amtsgericht richtet sich bei der Ermittlung des Vermögens nach den Angaben des Jobcenters.

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