Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV Empfänger erschlich sich 15.500 Euro

Fast alle Tageszeitungen berichteten: Hartz IV Empfänger betrog die Arge um 15.000 Euro

Ein 46jähriger Mann ist wegen "Erschleichen von Sozialleistungen" zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen erhalten und dennoch als sog. Chatmoderator bei einer Vermittlungsagentur "für einsame Damen" gearbeitet. Beschäftigt wurde der Angeklagte von einer Niedersächsischen Hotline Firma. Bei einer Kontrolle der Finanzbehörde flog die Schwarzarbeit auf. Da der Mann trotz seiner beruflichen Tätigkeit bei der Hotline ALG II erhielt, rechnete die Arge vor, dass ein Schaden von 15.500 Euro entstanden sei. Der Mann hatte insgesamt zwei Jahre bei der Firma trotz ALG II gearbeitet.

Doch was verschwiegen wird ist die Tatsache, dass die Firma anscheinend im besten Wissen einen sog. "Schwarzarbeiter" beschäftigt hatte. Die meisten Tageszeitungen problematisieren nicht diesen wichtigen Sachhinweis. Eine Meldung, die allgemein verbreitete Vorurteilsmeinungen bedient, ist besser zu verkaufen. Das wiederkeherende Bild des "Hartz IV-Sozialschmarotzers" findet im allgemeinen einen größeren Wiederhall in der breiteren Leserschaft. Der Bildzeitungs-Journalismus ist eben nicht immer bei der Bildzeitung zu Hause. (11.07.2008)



Diskutieren Sie mit uns im Hartz IV Forum!

Hartz IV Klageflut: 40 neue Sozialrichter Hartz IV: Kein rückwirkendes ALG II bei Antrag