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Hartz IV: Urlaub möglich auch für ALG II Empfänger

Kann eine Auszeit beantragt werden? Haben Hartz IV Empfänger auch einen Urlaubsanspruch? Bedingt lautet die Antwort

Kann eine Auszeit beantragt werden. Haben Hartz IV Empfänger auch einen Urlaubsanspruch? Bedingt lautet die Antwort. Denn ein Anspruch auf Urlaub ist nicht gesetzlich geregelt. Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag stellen. Denn grundsätzlich gilt, dass man immer für die Arge erreichbar sein muss. Unter bestimmten Umständen, wenn dadurch keine neue Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches in Gefahr sein könnte, kann ein "Ortsabwesenheitsantrag" gestellt werden. Diese Ortsabwesenheit kann bis zu 3 Kalenderwochen betragen.
Um einen entsprechenden Antrag auf Ortsabwesenheit zu stellen, muss man sich entweder schriftlich, telefonisch oder am besten persönlich bei seinem zuständigen Sachbearbeiter stellen. Hier wird dann eine genaue Terminvereinbarung geschlossen. Wenn die Arge zustimmt, sind die Arbeitslosengeld II Zahlungen für die gesamten 3 Wochen gesichert. Darüberhinaus werden allerdings keine Anträge zugestimmt.

Tipp: Der Antrag muss gestellt werden. Wer ohne Zustimmung in den Urlaub fährt, riskiert die Streichung des ALG II. Es könnte auch passieren, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurück gezahlt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass keine Termine, Arbeitsangebote, Vorstellungsgespräche und Weiterbildungsmaßnahmen in Gefahr sein dürfen. (04.07.2008)

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