Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Kein rückwirkendes ALG II bei Antrag

Hartz IV kann nicht rückwirkend beansprucht werden

Das Landessozialgericht in Essen entschied, dass Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht rückwirkend gewährt werden kann. Eine erwerbslose Frau hatte vor dem Landessozialgericht geklagt, weil die zuständige Arge es abgelehnt hatte, den ALG II Antrag rückwirkend geltent zu machen. Am 27. Februar hatte die Frau aus Heinsberg einen ALG II Antrag gestellt. In ihrem Antrag hatte sie eine rückwirkende Zahlung von Sozialleistungen beansprucht. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) lehnte jedoch ab. Grund der Klage war, dass die Frau behauptete, einen entsprechenden Hartz IV Antrag schon zwei Monate (Dezember) zuvor per Post abgeschickt zu haben. Die Arge wiederum behauptete, dass der Brief nie in der Behörde ankam.

Vor Gericht argumentierte die Klägerin, dass ihr nicht angelastet werden kann, wenn der Brief verloren gegangen ist. Doch das Landessozialgericht folgte der Klägerin in diesem Punkt nicht. Die Klägerin müsse beweisen, dass sie den Brief verschickte. Die Beweislast liege also bei der ALG II Antragstellerin. Das Gericht urteilte (Landessozialgericht Essen, Aktenzeichen AZ: L 9 AS 69/07), dass soziale Transferleistungen erst ab dem Datum des Antrags gewährt werden. Die Klage wurde zurück gewiesen. (30.06.2008)


Jobs in Ihrer Region im 1A-Stellenmarkt.de. Suchen Sie unter mehr als 100.000 Angeboten.

Hartz IV Empfänger erschlich sich 15.500 Euro Hartz IV: Lohn und Arbeitslosengeld II